Wenn ein Mensch stirbt, muss im Anschluss eine Reihe an Formalitäten erledigt werden. Hohe Todeszahlen durch Corona führen in bestimmten Regionen in Bayern derzeit allerdings dazu, dass manche Behörden überlastet sind. So gingen beim Nachlassgericht in Nürnberg, einer Abteilung des Amtsgerichts, im Januar diesen Jahres 995 Sterbefallmitteilungen ein - fast doppelt so viele wie im Monatsdurchschnitt des vergangenen Jahres (537). Das sei eine "sprunghafte Mehrbelastung", sagt Justizpressesprecher Friedrich Weitner dem epd.
Das hat Konsequenzen. Zwar dauere die normale Bearbeitung eines Sterbefalles auch im Moment nur "wenige Tage, höchstens eine Woche", erklärt Weitner. Was jedoch gerade deutlich länger dauert, ist die Vereinbarung eines Termins zur Erteilung eines Erbscheins - denn hierzu müssen die Angehörigen persönlich erscheinen. "Statt sonst zwei bis drei Wochen, müssen Sie nun vier bis sechs Wochen auf einen Termin warten", sagt der Nürnberger Justizpressesprecher - unter anderem, weil aufgrund der Corona-Pandemie nicht alle Angehörigen gleichzeitig kommen dürfen.
Langes Warten auf Erbschein
Ein Erbschein ist beispielsweise notwendig, wenn sich der Erbe als neuer Eigentümer eines Grundstücks ins Grundbuch eintragen lassen oder, in bestimmten Fällen, wenn er auf das Konto des Verstorbenen zugreifen will. Der Erbschein kann über einen Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.
Auch die Nachlassgerichte in München, Würzburg und Bayreuth melden laut epd-Umfrage einen Anstieg an Sterbefallmitteilungen im Jahr 2020 - aber ohne größere Auswirkungen auf ihre Arbeit. In Regensburg und Landshut sind im Januar 2021 die Zahlen im Vergleich zum Januar 2020 deutlich gestiegen, es käme jedoch nur zu "leichten Verzögerungen bei Erbscheinterminen" heißt es aus Regensburg.
In Augsburg dagegen ist die Arbeitsbelastung so stark gestiegen, dass Personal aus einer anderen Abteilung in die Nachlassabteilung verlagert wurde, sagt Simone Bader, Pressesprecherin am Amtsgericht. Das habe mehrere Gründe, doch am meisten sei die Arbeit dadurch erschwert, dass der Bürgerservice in Nachlasssachen aufgrund der Corona-Pandemie zur Zeit geschlossen ist.
Wichtiger Erstkontakt jetzt nur per Telefon
"Wir haben diesen Service extra entwickelt, damit die Angehörigen nach einem Todesfall eine zentrale Anlaufstelle für ihre Nachlassfragen haben", sagt Bader. "Da kommt dann beispielsweise eine aufgelöste ältere Frau vorbei, die gerade ihren Mann verloren hat und mit dem Papierkram total überfordert ist. Da fließen dann auch mal Tränen - die Mitarbeiterinnen haben alle eine Box Taschentücher auf dem Tisch stehen."
Doch genau dieser wichtige Erstkontakt ist im Moment nur am Telefon möglich - und das erschwert die Arbeit im Bürgerservice und am Nachlassgericht deutlich. Vergangene Woche hätten die Mitarbeiterinnen an einem Tag beispielsweise über 180 Anrufe gehabt - doppelt so viele wie sonst, berichtet Bader. "Und wenn die Angehörigen dann am Telefon von ihren Emotionen übermannt werden, brechen sie das Gespräch ab und rufen manchmal erst am nächsten Tag wieder zurück."
So verzögert sich die Bearbeitung. Beim persönlichen Besuch im Bürgerservice reichte den Angehörigen da oft ein kleiner Spaziergang um den Block - danach ging es ihnen besser und sie konnten in Ruhe vor Ort alle notwendigen Formulare ausfüllen.