"HateAid" mit Sitz in Berlin wurde 2018 gegründet und unterstützt Opfer von Gewalt im Internet durch Beratung und Hilfe in rechtlichen Auseinandersetzungen.
epd: Frau von Hodenberg, was verstehen Sie unter digitaler Gewalt?
Anna-Lena von Hodenberg: Digitale Gewalt ist jede Form von Gewalt, die auf digitalen Geräten stattfindet - also zum Beispiel auf Computern und Smartphones. Alles, was dort an gewaltvollen Handlungen stattfindet, ist digitale Gewalt. Das kann Cybermobbing, Stalking, das ungewollte Posten der Wohnadresse oder mit Photoshop bearbeitete Fotos sein, die die Gesichter der Betroffenen dann in Hardcore-Pornos zeigen.
Warum sind gerade Frauen und Mädchen so häufig die Opfer?
Hodenberg: In allen Studien, die international durchgeführt wurden, sind Frauen und Mädchen stärker betroffen. In unserer Statistik gibt es allerdings keinen so deutlichen Unterschied: Bei uns liegt der Anteil der Frauen bei 60 bis 65 Prozent, aber wir stellen fest, dass 80 Prozent der Dinge, die Frauen uns melden, von unseren Kanzleien als höchstwahrscheinlich rechtswidrig eingestuft werden. Das heißt, dass der Hass, den Frauen im Internet erleben, heftiger ist.
Warum ist das so?
"Organisierte und orchestrierte Hassattacken vor allem aus dem rechten Spektrum"
Hodenberg: Auf der einen Seite haben wir die sehr organisierten und orchestrierten Hassattacken, die vor allem aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum kommen. Frauen werden als weicheres Ziel empfunden. Es wird davon ausgegangen, dass sie schneller und leichter fertiggemacht und eingeschüchtert werden können.
Und Frauenhass ist natürlich auch ein Teil der Ideologie. Bei den Tätern von Christchurch und Halle haben wir gesehen, dass sich der Hass gezielt gegen Frauen richtete - genauer gesagt gegen Frauen, die emanzipiert sind, eine eigene politische Meinung haben und selbst über ihren Körper bestimmen wollen. Es gibt das Denken, dass emanzipierte Frauen keine Kinder mehr bekommen wollen und die Angst, dass die Menschheit deshalb als Rasse ausstirbt. Frauen werden versachlicht und auf ihre Funktion, Kinder zu bekommen und dem Mann zur Verfügung zu stehen, reduziert.
Was ist mit Hassattacken aus dem privaten Umfeld?
Hodenberg: Zusätzlich gibt es Taten, bei denen sich Täter und Opfer kennen. Auch die machen einen großen Anteil aus, weil Formen von sexualisierter Gewalt sich aus dem häuslichen Bereich auf das Internet ausgeweitet haben und dort zum Beispiel über Messenger-Dienste und Social Media ausgeübt werden. Das kann die Spysoftware auf dem Handy sein, um die Frau auszuspionieren, oder Passwörterklau, um nach der Trennung weiter verfolgen zu können, was die Expartnerin macht. Was wir aber wirklich massiv haben, sind 'Dickpics', also, dass Frauen Penisbilder von Kollegen oder flüchtigen Bekannten geschickt bekommen.
Bei ungefragten "Dickpics" handelt es sich in Deutschland eindeutig um eine Straftat. Schwieriger ist es bei Hasskommentaren. Was raten Sie Betroffenen, die unsicher sind, ob der Hasskommentar rechtswidrig ist?
"Bei Hasskommentaren ist es ist besser, lieber einmal mehr anzuzeigen als einmal zu wenig"
Hodenberg: Wir empfehlen, den Hasskommentar immer anzuzeigen - auch wenn man sich unsicher ist. Es ist besser, lieber einmal mehr anzuzeigen als einmal zu wenig. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bisher viel zu wenig Betroffene Täter anzeigen und dass dann zum Beispiel Statistiken herauskommen, die sagen, dass Hasskriminalität im Internet abnimmt, obwohl wir natürlich alle aus anderen Studien wissen, dass das Gegenteil der Fall ist. Aber wenn die Betroffenen die Täter nicht anzeigen, wird das Problem leider nicht sichtbar. Anzeige kann man in den meisten Bundesländern mittlerweile sehr einfach sogar online erstatten.
Was ist bei einer Anzeige zu beachten?
Hodenberg: Der erste Schritt, der aber direkt passieren muss, ist, die Beweise zu sichern. Und da ist es wichtig, dass die Frauen das richtig machen, damit sie das Material auch vor Gericht benutzen dürfen. Das heißt, sie müssen einen Screenshot machen, auf dem die Uhrzeit, das Datum und der Verlauf erkenntlich ist. Wenn der Kommentar, der Sie beleidigt, zum Beispiel der fünfte unter ihrem Post ist, dann müssen die Betroffenen auch von den anderen vier Kommentare einen Screenshot machen, weil man sonst den Kontext nicht beurteilen kann. Zusätzlich wäre es gut, die URL zu den Kommentaren und dem Profil des Täters zu speichern. All das sollten die Betroffenen sichern, bevor sie etwas löschen oder es bei der Plattform melden.