"Ottheinrich-Bibel"
© epd-bild/Thomas Rohnke
Eine Mitarbeiterin des Bibelhaus-Erlebnismuseum in Frankfurt am Main betrachtet ein Faksimile der "Ottheinrich-Bibel". Die Kirche will Frankfurter Bibelhaus weiter Zuschuss zahlen.
Kirche will Frankfurter Bibelhaus weiter Zuschuss zahlen
Das Frankfurter Bibelhaus Erlebnis-Museum darf auf ein Fortbestehen hoffen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau stimmte einem Kompromissvorschlag der Kirchenleitung mit großer Mehrheit zu. Demnach gewährt die Kirche einen Zuschuss von jährlich 300.000 Euro ab 2025, wenn die Frankfurter Bibelgesellschaft bis 2024 ein neues Konzept mit zusätzlichen Finanzquellen vorlegt.

Ursprünglich hatte die Kirchenleitung beantragt, den bisherigen Zuschuss in Höhe von jährlich 616.500 Euro aus Spargründen Ende 2024 komplett einzustellen. In den verbleibenden vier Jahren solle das Bibelhaus ein neues Konzept aufstellen und intensiv um Spenden werben. Der Museumsdirektor Jürgen Schefzyk hatte sich entsetzt über die Beschlussvorlage für die Synode geäußert. Der Jahresetat des Museums betrage rund eine Million Euro. Der Kirchenzuschuss werde sich schwerlich durch Spenden ersetzen lassen, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.

Die digital tagende Synode hatte kontrovers über die Zukunft des Bibelhauses debattiert. Kirchenpräsident Volker Jung stellte schließlich den Kompromissvorschlag der Kirchenleitung vor. Er fand in der Aussprache große Zustimmung. Jung machte klar, dass der Ball nun bei der Frankfurter Bibelgesellschaft als Träger des Bibelhauses liege, ein neues Zukunftskonzept zu entwickeln. Die Kirche könne dabei helfen.

Das Bibelhaus Erlebnis-Museum ist nach den Worten von Direktor Schefzyk das einzige Bibelmuseum in Deutschland, das die Welt der Entstehung der Heiligen Schrift vom 2. Jahrhundert vor Christus bis zum 2. Jahrhundert nach Christus anhand von originalen archäologischen Funden erkläre. Das Museum sei das einzige über Deutschland hinaus, das einen Vertrag mit der israelischen Antikenverwaltung geschlossen habe, um Grabungsfunde aus Israel eigenständig ausstellen zu dürfen.