Dies hatte eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Landesbischof Friedrich Kramer der digitalen Synode am Donnerstag vorgeschlagen. Aus den Reihen des Kirchenparlaments war in der Vergangenheit wiederholt gefordert worden, die notwendigen Sparanstrengungen nicht nur auf die unteren Leitungsstrukturen der Landeskirche zu beschränken.
Insbesondere um die Doppelspitze entwickelte sich eine Debatte. Einige Synodale machten geltend, dass die aus der Parteienlandschaft übernommene Begrifflichkeit in den vergangenen Jahren Schaden genommen hätte. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, plädierte für den Begriff Zweierteams. Die Diakonie habe mit zwei Vorständen sehr gute Erfahrungen gemacht, sagte Stolte.
Regionalbischöfe sind für die geistliche und seelsorgerliche Leitung eines Propstsprengels verantwortlich. Sie tragen die Dienstbezeichnung Propst oder Pröpstin. In der EKM gibt es fünf Propstsprengel: Stendal-Magdeburg, Halle-Wittenberg, Meiningen-Suhl, Gera-Weimar sowie Eisenach-Erfurt. Zwei der aktuellen Amtsinhaber stehen unmittelbar vor dem Übergang in den Ruhestand. Ein Propst ist zudem der Stellvertreter des Landesbischofs. Derzeit wird dieses Amt von Christian Stawenow vom Propstsprengel Eisenach-Erfurt ausgefüllt. Der Vorschlag wird nun in den Ausschüssen der Synode beraten.