Endescheidungen der EKD-Synode 2020 im Überblick
©J. Haase/EKN
Auch dieses Jahr hat die Synode richtungsweisende Entscheidungen auf der 7. Tagung der 12. Synode der EKD getroffen. Das Synodenpräsidium tagte analog im Kirchenamt in Hannover, aber die 120 Synodalen waren online zugeschaltet.
Was hat die EKD-Synode 2020 eigentlich beschlossen?
Was hat die digitale EKD-Synode eigentlich beschlossen? Wir haben alle wichtigen Entscheidungen der 7. Tagung der 12. Synode der EKD zusammengestellt.

Schwerpunktthema

"Zwölf Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche": Unter dem Motto "Kirche auf gutem Grund" hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihren Beschluss zu den 12 Leitsätzen zur Weiterentwicklung der evangelischen Kirche gefasst. Darin geht es um eine engere Zusammenarbeit der 20 Gliedkirchen und Themen wie Seelsorge, die Weitergabe des Glaubens und die öffentliche Verantwortung der Kirche. Auch zur Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen und zur Digitalisierung enthält das Papier Kernaussagen. 

Die zwölf Leitsätze sind Teil eines strukturellen und finanziellen Reformprozesses. Die Kirche soll zukünftig besser mit Menschen in Kontakt kommen. Der kirchlichen Bildungsarbeit mit Kindern, Konfirmanden, Jugendlichen und Familien soll eine besondere Bedeutung zukommen. Außerdem will sich die Kirche auch für jene öffnen, die nicht Kirchenmitglied oder getauft sind. Strukturell will die evangelische Kirche in Zukunft weniger einer "staatsanalogen Behörde" ähneln, sondern mehr einem "innovationsorientierten Unternehmen". Außerdem sollen die 20 Landeskirchen und die EKD in Zukunft effizienter zusammenarbeiten. | zur Meldung: Evangelische Kirche beschließt Zukunftspapier 

Beschlüsse zur Digitalisierung

Kirche im digitalen Wandel: Die Synode bittet den Rat der EKD, eine theologisch-ethisch verantwortete Digitalstrategie gemeinsam mit den Gliedkirchen weiter zu entwickeln. Dabei geht es vor allem darum, sowohl die Organisationsstrukturen und -prozesse im Sinne der digitalen Transformation nachhaltig zu gestalten als auch den Kulturwandel der Kirche theologisch zu begleiten.

Die Synode will gemeinsame ethische Kriterien und eine theologische Fundierung für die digitale Transformation von Kirche und Gesellschaft entwickeln, in Zusammenarbeit mit den Kammern der EKD, Verantwortlichen der Gliedkirchen und dem Netzwerk für Theologie und Ethik. Es soll der digitale Kulturwandel der Kirche befördert werden. Zudem soll in der Digitalisierung ein stellvertretendes kirchliches Handeln (Subsidiaritäts-Prinzip) weiterentwickelt werden, das mehr Kooperation ermöglicht und die Zusammenarbeit zwischen der EKD, den Gliedkirchen und den vielfältigen kirchlichen Akteuren inspiriert. | Zum Interview: So soll die Kirche digitaler werden | zum Beschlusstext

KonApp: Die Synode bittet die Gliedkirchen um anteilige Kostenbeteiligung, um den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung der KonApp sicherzustellen. | zum Beschlusstext

Kirchenpolitische Beschlüsse

"Prozess zur Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD": Der "Prozess zur Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD" ist von der EKD-Synode mit großer Mehrheit angenommen worden und soll für die Haushaltsjahre ab 2022 umgesetzt und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsgesetzgebung der Synode vorgelegt werden.  Das gesamtverbindliche Einsparungsziel bis 2030 wurde von der Synode bestätigt. Die Kriterien der Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD sollen Grundlage für die Umsetzung der Einsparungsvorschläge sein.

Die Synode verpflichtet den Rat der EKD, einen jährlichen, separaten Bericht über die Fortschritte, Entwicklungen und Umsetzungen abzugeben. | Zur Meldung: Evangelische Kirche setzt den Rotstift an | Zum Bericht: Bericht des Begleitenden Ausschusses "Prozess zur Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD" | zum Beschlusstext

EKD-Haushalt 2021: Die EKD-Synode beschließt ihren Haushalt. Der Haushalt 2021 sieht Aufwendungen in Höhe von 235,9 Millionen Euro vor. | Zur Meldung: Evangelische Kirche beschließt Einsparungen  | zum Beschlusstext: Entlastung 2019 | zum Beschlusstext

Neuen Pakt für Migration und Asyl der EU-Kommission: Die Synode bittet den Rat der EKD, sich im Hinblick auf das am 23. September 2020 vorgestellte neue Migrations- und Asylpaket der Europäischen Kommission gemeinsam mit den ökumenischen Partnern auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber der Bundesregierung und den europäischen Institutionen unter anderem dafür einzusetzen, dass Grund- und Menschenrechte im Rahmen des geplanten verpflichtenden Screenings vor der Einreise und der vorgesehenen (verpflichtenden) Asylgrenzverfahren eingehalten und durch unabhängige Stellen überwacht werden, dass der  Zugang zu Rechtsberatung und effektivem Rechtsschutz garantiert wird und im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung  für  Asylanträge familiäre und andere bestehende Bindungen zu einem Mitgliedstaat konsequenter berücksichtigt werden.

Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten soll nicht auf die Themen Grenzmanagement und Rückübernahmeabkommen beschränkt  werden,  sondern eine umfassende Partnerschaft darstellen. Entwicklungshilfe soll in diesem Zusammenhang ausschließlich einer  effektiven Bekämpfung von strukturellen Fluchtursachen dienen. Es sollen klare Regeln für die Verteilung der aus Seenot Geretteten festgelegt und nicht-staatliche Akteure nicht länger kriminalisiert und behindert werden. Es soll sich für eine Wiederaufnahme der zwischenstaatlichen Seenotrettungsmission eingesetzt werden. | zum Beschlusstext

Bildungsgerechtigkeit: Die Synode dankt der Bundesregierung für den erweiterten Digitalpakt sowie den Ländern und Kommunen für die Co-Finanzierung. Sie stellt außerdem fest, dass jedem Kind die notwendige technische Ausrüstung und die digitale Infrastruktur zur Verfügung stehen müsse, um sich am digitalen Lernen zu beteiligen. Die Synode geht davon aus, dass den Gefährdungen der Bildungsgerechtigkeit und einer positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch eine einheitliche Kindergrundsicherung zu begegnen ist, die ihr Existenzminimum sichert und das bisherige komplizierte Nebeneinander verschiedener existenzsichernder Leistungen für Kinder beendet.

Die Synode bittet die kirchlich Verantwortlichen auf allen Ebenen, sich für Bildungsgerechtigkeit einzusetzen und Kindern und Jugendlichen, die in räumlich beengt lebenden oder besonders belasteten Familien großwerden, in Gemeindehäusern und Einrichtungen Möglichkeiten für (begleitetes) schulisches und persönliches Lernen und Leben, digital und analog, stärker als bisher zu ermöglichen. Zudem sollte es an möglichst vielen Orten Möglichkeiten des freien W-Lan-Zugangs geben. Dies sollte von kirchlichen und diakonischen Einrichtungen wie der öffentlichen Hand gleichermaßen gefördert werden. | zum Beschlusstext

Klimaschutz: Die Synode bittet den Rat der EKD, sich bei der Bundesregierung für ein ambitioniertes deutsches und europäisches Klimaschutzprogramm stark zu machen. Innerhalb der deutschen EU-Ratspräsidentschaft solle eine CO2-Emissionsminderung um 60 Prozent in 2030 (Basis 1990) verabschiedet werden. In Deutschland solle die CO2-Reduktion um 65 Prozent in 2030 (Basis 1990) und die Klimaneutralität bis spätestens 2050 angestrebt werden.

Der EKD-Synode wurde außerdem der vierte Klimabericht vorgelegt. Anknüpfend daran ruft die Synode alle Landeskirchen und die EKD mit ihren Einrichtungen auf, eine Emissionsminderung um 60 Prozent (Basis 2005) in 2030 zu realisieren und Klimaneutralität im gesamten evangelisch-kirchlichen Bereich bis spätesten 2050 zu erreichen. | Zum Bericht: Klimabericht für die Evangelische Kirche in Deutschland 2020 | zum Beschlusstext

Friedensarbeit: Die Synode nimmt den Bericht des Friedensbeauftragten zur Weiterarbeit am Schwerpunktthema der Synode 2019 zustimmend zur Kenntnis. Die Synode sieht, dass mit der Bildung einer "Task force für die Friedensarbeit" ein guter Grund für die Weiterarbeit gelegt ist. Außerdem bittet die 12. Synode die neu zu wählende 13. Synode der EKD, das Friedensthema bei der Sitzung im Herbst 2021 erneut auf die Tagesordnung zu setzen. | zum Beschlusstext

Lieferkettengesetz: Die EKD-Synode fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen und möchte, dass sich der Rat der EKD bei Bundesregierung und Bundestag für ein baldiges Lieferkettengesetz einsetzt.

Der Beschluss fordert, das deutsche und in Deutschland tätige Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern verpflichtet werden, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. Gefordert werden außerdem Haftungsregeln, damit Betroffenen bei einem Verstoß von einem deutschen Gericht Entschädigungen zugesprochen bekommen können. Zudem spricht sich die evangelische Kirche für einen europäischen Rechtsakt mit gleicher Zielrichtung aus. | Zur Meldung: Evangelische Kirche fordert Lieferkettengesetz | zum Beschlusstext

Abschiebe-Stopp während der Corona-Pandemie: Die Synode bittet die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, sich im Dezember 2020 auf Kriterien zu verständigen, wie bei Abschiebungen die Folgen der Corona-Pandemie in den Herkunftsländern angemessen berücksichtigt werden können. | zum Beschlusstext

Zu terroristischen Anschlägen in Europa: Die EKD ist entsetzt über die brutalen Verbrechen sowie darüber, dass dafür religiöse Motive geltend gemacht wurden. Die Synode verurteilt jeglichen Missbrauch von Religion für extremistische Zwecke. Sie unterstützt die muslimischen Gesprächspartner der EKD bei ihren vielfältigen Bemühungen um Förderung eines friedlichen Islam in Deutschland. Die EKD selbst wird in ihren Bemühungen um Integration nicht nachlassen, auch um der Radikalisierung zugewanderter Menschen vorzubeugen. Die Synode erwartet, dass  Europa seinen humanitären Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt und zugleich die Sicherheit seiner Bevölkerung bestmöglich gewährleistet. | zum Beschlusstext | zum Beschlusstext: Demokratieförderung

Personelle Umbrüche

Zum Abschluss der diesjährigen Synodentagung gab Präses Irmgard Schwaetzer bekannt, das Präses-Amt in der neuen Synode nicht mehr bekleiden zu wollen. Im nächsten Jahr konstituiert sich ein neu zusammengesetztes Kirchenparlament. Es muss dann neben einem oder einer Präses auch einen neuen Ratsvorsitzenden oder eine neue Ratsvorsitzende wählen, da auch der aktuelle EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm nicht erneut kandidieren will