Der für theologische Fragen zuständige Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ulrich Heckel, hat die Bemühungen um mehr Einheit zwischen Römisch-katholischer Kirche und dem Lutherischen Weltbund gelobt. Er begrüße, dass nach der 1999 verabschiedeten Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre nun eine weitere Gemeinsame Erklärung über Kirche, Eucharistie und Amt vorbereitet werde, sagte Heckel am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gleichzeitig warnte der Theologieprofessor davor, bei den Beratungen die Ämterfrage überzubewerten.
Heckel weist aufgrund einer Analyse des neutestamentlichen Epheserbriefs darauf hin, dass im ersten Jahrhundert kirchliche Ämter für die Einheit der Christen keine Rolle gespielt hätten. Zwar gebe es sieben Kennzeichen kirchlicher Einheit - darunter der gemeinsame Glaube an Jesus Christus sowie die Gemeinschaft aller Getauften. Ämter wie Priester, Bischöfe oder Diakone würden in diesem Zusammenhang aber nicht genannt.
Dieser Punkt ist laut Heckel deshalb wichtig, weil die katholische Kirche großes Gewicht auf die Amtsfrage lege. So sei das Abendmahl nach ihrem Verständnis nur gültig, wenn es von einem katholischen Priester eingesetzt werde, weil nur dieser in der ununterbrochenen Ämterfolge seit dem Beginn der Kirche vor 2.000 Jahren stehe. Eine evangelische Pfarrerin erfülle dieses katholische Kriterium nicht.
"Das Hauptinteresse gilt im Epheserbrief zwar der weltweiten Kirche, doch sind noch keine Ansätze für eine überörtliche Leitungsstruktur zu erkennen", sagte Heckel. So lange man sich grundsätzlich über Wesen und Aufgaben bestimmter Ämter in der Evangeliumsverkündigung verständigen könne, müssten konfessionelle Unterschiede nicht mehr kirchentrennend wirken. Für wichtiger hält es Heckel, bei der Frage des gemeinsamen Abendmahls voranzukommen.
Die Idee einer Gemeinsamen Erklärung über Kirche, Eucharistie und Amt hatte der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch, bereits 2012 vorgeschlagen. Ein unterschriftsreifes Dokument soll bis zum Jahr 2030 vorliegen.