Gehaltsnachzahlung
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Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach geht es um die Frage, was eine Pfarrerin verdienen sollte.
Pfarrerin verklagt Landeskirche auf Gehaltsnachzahlung
Am Donnerstag (29. Oktober) geht's vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ums liebe Geld - genauer gesagt um die Frage, was eine Pfarrerin verdienen sollte.

Konkret begehrt eine Teilzeit-Pfarrerin der bayerischen Landeskirche eine Gehaltsnachzahlung, weil sie quasi Vollzeit gearbeitet habe. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) geht es darum, dass die Pfarrerin sich eine Stelle mit einem Kollegen geteilt hatte, nach dessen Fortgang als sogenannte Vakanzvertretung dessen Aufgaben aber - wie üblich - unentgeltlich übernehmen musste.

Bei der mündlichen Verhandlung wird es nun aber erst einmal vor allem um die Frage gehen, ob staatliche Gerichte überhaupt für den Streitfall zuständig sind. Nach Einschätzung von Kirchenrechtlern geht es bei diesem Fall um sogenannte beamtenrechtliche Statusfragen. Also etwa: Handelt es sich bei so einer Vakanzvertretung weiter um eine Teilzeit- oder dann doch um eine Vollzeitstelle? Bei Statusfragen wären aber kirchliche Verwaltungsgerichte zuständig. Staatliche Gerichte seien bei verbeamteten Pfarrern nur in Vermögensstreitsachen gefragt.