Wegen der Corona-Krise gibt es inzwischen auch in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in einigen Bereichen Kurzarbeit. Betroffen seien vor allem kirchliche Tagungsstätten, aber auch zwei Kirchenkreise, sagte eine Kirchensprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag in Berlin. Für Kurzarbeit kämen auch Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen in Betracht, deren Haushalte wesentlich durch Besuchereintrittsgelder finanziert sind und die gegenwärtig keine Besucher empfangen können.
Im Tarifvertrag der Landeskirche sei Kurzarbeit bislang nicht geregelt, deshalb seien dazu nur Einzelvereinbarungen möglich. Mit den Gewerkschaften würden jedoch Gespräche zu möglichen übergreifenden Vereinbarungen zu Kurzarbeit geführt, sagte die Sprecherin: "Wir hoffen, dass eine solche Regelung noch im Mai von der Kirchenleitung beschlossen werden kann." Nach epd-Informationen liegt seit Ende April ein Gewerkschaftsvorschlag zu Regelungen für Kurzarbeit in der Landeskirche vor. Der Tarifvertrag der Landeskirche, der TV EKBO, orientiert sich an Regelungen im öffentlichen Dienst. Das Tarifwerk wurde zuletzt 2019 aktualisiert. Der Tarifvertrag gilt für mehr als 8.000 Beschäftigte.
Die Arbeitnehmer in eigenwirtschaftlichen Betrieben der evangelischen Kirchen in Niedersachsen wiederum erhalten rückwirkend ab dem 1. April Kurzarbeitergeld. Die Kirchen hätten sich verpflichtet, das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent, ab der höheren Gehaltsstufe E 11 auf 90 Prozent des Nettogehalts aufzustocken, sagte Thomas Müller vom geschäftsführenden Vorstand der Kirchengewerkschaft Niedersachsen am 28. April dem epd.
Der Abschluss gilt Müller zufolge für die Landeskirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg und betrifft mehrere Hundert Beschäftigte vor allem in den kirchlichen Tagungshäusern. Dort gebe es wirtschaftliche Einbrüche, weil aufgrund der Corona-Krise keine Seminare, Freizeiten oder Tagungen angeboten werden dürfen. Der Abschluss sei vergleichbar mit dem der Gewerkschaft ver.di mit den kommunalen Arbeitgebern im Land.
In der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer sind die Verhandlungen aus Arbeitnehmersicht etwas weniger gut gelaufen. Laut Vizepräsident Helge Johr erhalten die Gehaltsstufen E 1 bis E 8 aufgestockt dann 90 Prozent des Nettogehalts und die höheren Gehaltsstufen 80 Prozent. Die Regelung betreffe etwa 30 Beschäftigte der reformierten Kirche.
Müller ergänzte, die Vereinbarungen gelten zunächst bis zum Jahresende. Im Oktober sollen sie nochmals überprüft werden.