"Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem der Bundesverband der Diakonie einer erfolglosen Stellenbewerberin eine Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung zahlen muss, ist Ausdruck einer tiefgreifenden Verschiebung von Plausibilitäten", schreibt Moos, der an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel Diakoniewissenschaft und Systematische Theologie lehrt.
Nach Ansicht des Theologen teilen immer weniger Menschen die Auffassung, dass "die Kirchen und ihre karitativen Einrichtungen im Gefüge des Rechts- und Sozialstaates eine herausgehobene Rolle einnehmen, gesellschaftliche Dienste leisten und dabei ein eigenes, christliches Gepräge ihrer Organisationen haben". Daher erscheine ihnen die Anforderung konfessioneller Arbeitgeber, dass Angestellte Mitglieder der Kirche sein sollen, viel weniger legitim als die Rechtsnormen der Berufsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Dies komme auch in der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Diakonie zum Ausdruck.
Kirche und Diakonie müssten mehr denn je "hinreichend plausibel darüber Auskunft geben, welche Einstellungsvoraussetzungen für sie wesentlich sind", schreibt Moos. Die diakonischen Sozialunternehmen müssten überzeugend beantworten, inwieweit sie bei ihren Mitarbeitern Kirchenbindung und religiöse Ansprechbarkeit brauchen.
Konfessionelle Arbeitgeber müssten auch nach innen klären, welche Kirchenbindung, welche religiöse Ansprechbarkeit, welche theologischen Kompetenzen die Diakonie tatsächlich bei ihren Mitarbeitern braucht. Nach Überzeugung von Moos ist es "eine große Chance für Kirche und Diakonie, ihre theologische Selbstbeschreibung und Selbstklärung fruchtbar und gegenwartstauglich weiterzuentwickeln".