Dafür muss die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), die noch bis Samstag in Dresden tagt, eine Verfassungsänderung beschließen, wie VELKD-Kirchenamtschef Horst Gorski am Freitag mitteilte. Die Änderung soll in der nächsten Wahlperiode ab 2021 bereits gelten.
Bislang seien junge Menschen deutlich in der Minderheit, kritisierte der Präsident der Generalsynode der VELKD, Wilfried Hartmann. Jugenddelegierte hätten oftmals auf Synoden kein Antragsrecht. Zusammen mit der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) nun erreichen, dass durch Berufungen mehr junge Menschen an der Generalsynode und an der EKD-Synode teilnehmen, sagte Hartmann vor Journalist*innen. Die berufenen Jungdelegierten sollen volles Stimm- und Antragsrecht besitzen. Gleichzeitig soll in den größeren lutherischen Landeskirchen auch eine gewisse Anzahl junger Menschen unter den gewählten Delegierten sein.
Die Diskussion darüber, wie sich mehr junge Menschen in den Leitungsgremien von EKD und VELKD beteiligen lassen, hatte im vergangenen Jahr begonnen. Auf der vergangenen Generalsynode der VELKD in Würzburg 2018 hatte der Leitende Bischof der VELKD, Ralf Meister, eine eigene Jugendsynode der VELKD angeregt. Eine solche gibt es bislang auf Ebene der VELKD nicht. Er sei froh darüber, dass es binnen einen Jahres so schnell zu einer Veränderung gekommen sei. Er hoffe, dass die Vitalität und der Ideenreichtum der Jüngeren zur Belebung der Synoden beitrügen, sagte Meister am Freitag. Weiterhin halte er eine Jugendsynode für eine gute Ergänzung, weil junge Menschen dadurch noch freier ihre Ideen diskutieren und einbringen könnten. In der hannoverschen Landeskirche, seiner eigenen, habe man mit diesem Modell bereits gute Erfahrungen gemacht.
Die Generalsynode entscheidet an diesem Samstag über die Verfassungsänderung. Die Änderung soll bereits in der nächsten Wahlperiode ab 2021 gelten. Die Generalsynode besteht aus 50 Mitgliedern. 42 Synodalen werden von den Landessynoden der Gliedkirchen der VELKD (Bayern, Braunschweig, Hannover, Mitteldeutschland, Nordkirche, Sachsen und Schaumburg-Lippe) gewählt. Acht Mitglieder beruft der Leitende Bischof. Die Generalsynode tagt in Verbindung mit der Synode der EKD und der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK). Von den 50 Mitgliedern der Generalsynode gehören 46 zugleich der Synode der EKD an.