Bischöfin Kirsten Fehrs engagierte sich auf der Synode der EKD 2018 gegen Mißbrauch.
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Auf der Synode der EKD 2018 in Würzburg redete Bischöfin Kirsten Fehrs ihrer Institution ins Gewissen, Missbrauch entschlossener aufzuklären und zu bekämpfen.
Ein Jahr nach der Ruck-Rede - Was in der evangelischen Kirche gegen Missbrauch getan wird
"Konsequent vorangetrieben" - so bewertet die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs die Umsetzung der von der evangelischen Kirche beschlossenen Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt. Anfang November 2018 redete sie ihrer Institution bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg ins Gewissen, Missbrauch entschlossener aufzuklären und zu bekämpfen. "Eine Kirche, die solcher Gewalt nicht wehrt, ist keine Kirche mehr", sagte die Bischöfin, die zuvor in ihrer Region mit einem der größten Missbrauchsfälle in der evangelischen Kirche konfrontiert war. Am 10. November kommt die Synode wieder zusammen. In Dresden wird dann auch Bilanz gezogen, was im Bereich Missbrauch seit Fehrs' aufrüttelnder Rede geschehen ist.

Einen Elf-Punkte-Plan beschloss die Synode im vergangenen Jahr. Seitdem sind Landeskirchen und der von der EKD eingesetzte Beauftragtenrat, dem auch Fehrs angehört, am Zug, die Maßnahmen umzusetzen. Den ersten größeren Haken setzte die EKD im Juli mit der "Zentralen Anlaufstelle.help", die Anfragen von Betroffenen und Angehörigen aufnehmen, koordinieren und bearbeiten soll. Opfer hatten zuvor beklagt, dass sie im föderalen Gefüge der EKD mit ihren 20 Landeskirchen gar nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Die Schaffung der zentralen Stelle gehörte damit zum Maßnahmenpaket.

150 Anrufe und Mails sind nach Angaben der EKD seitdem eingegangen, darunter 23 Meldungen von Opfern. 600 Fälle sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche waren bis dahin bekannt, wovon zwei Drittel Fälle in Heimen und damit den Bereich der Diakonie betreffen. Ein Drittel betrifft die sogenannte verfasste Kirche, also Taten durch Pfarrer oder andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Bis zur Synode soll nach den Worten eines EKD-Sprechers das Ergebnis einer nochmals aktualisierten Abfrage bei den Landeskirchen vorliegen, wo trotz zentraler Anlaufstelle auch immer noch Fälle direkt landen könnten.

Studien zur Aufklärung ab Mitte 2020

Das zweite 2018 beschlossene Großvorhaben sind unabhängige Studien zur Aufklärung von Umfang und Besonderheiten sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche sowie zur Bestimmung des Dunkelfelds. Die erste Studie ist seit Mitte September ausgeschrieben und soll möglichst im Juli 2020 starten. Alle Landeskirchen werden sich laut EKD beteiligen und fünf regionale Verbünde bilden. Sie sollen auch Taten im Bereich der Diakonie aufklären. Eine dort zunächst angedachte eigene Studie wird es damit voraussichtlich nicht geben.

Die Dunkelfeldstudie ist kein Teil der Ausschreibung. Der Aufwand ist nach bisheriger Einschätzung so hoch, dass die evangelische Kirche am liebsten Partner gewinnen will, um den nicht sichtbaren Teil von Missbrauch auch für andere Bereiche - Familie, Schule, Sport - zu beleuchten.

Diese Studie ist Teil der Gespräche mit dem Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, mit dem eine Vereinbarung über Standards der Aufklärung geplant ist. Drei Treffen gab es seit vergangenem November zwischen den Beauftragten der EKD und Rörig. Der Missbrauchsbeauftragte wird auch vor der Synode in Dresden sprechen.

Betroffene an Debatte beteiligen

Erwartet wird im Plenum auch zum ersten Mal die Rede einer Betroffenen. Die Beteiligung Betroffener steht auf Platz eins des Synodenbeschlusses im Kampf gegen Missbrauch: "Ihre Erfahrung wird gebraucht, bei allem, was im Bereich Aufarbeitung und Prävention neu auf den Weg gebracht wird."

Nicht enthalten in den elf Punkten ist das Thema Entschädigung, das durch die Diskussion in der katholischen Kirche, bei der hohe Summen im Raum stehen, eine neue Dynamik gewonnen hat. Die evangelische Kirche hat nach Angaben eines Sprechers bis auf wenige Ausnahmen allen registrierten Opfern Unterstützungs- oder Anerkennungsleistungen gezahlt.

Von "Entschädigung" will man nicht sprechen. "Das Leid, das sie erlitten haben, kann niemals entschädigt werden", erklärte der EKD-Sprecher. Die EKD will - gemeinsam mit Opfern und deren Ansprechpersonen - individuell entscheiden, welche Hilfe geleistet wird: "Wir werden also die bisherige differenzierte Praxis fortsetzen und weiterentwickeln."