Die Bischofskonferenz veröffentlichte ein Schreiben aus dem Vatikan, das die Organisation des "synodalen Wegs" infrage stellt. So kritisiert das Gutachten des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte die synodenähnliche Form, die Stimmberechtigung der beteiligten Laien und die Auswahl der Reformthemen. Zur Zeit tagen in Fulda Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und der Bischofskonferenz.
Der "synodale Weg", der am 1. Advent, beginnen soll, ist ein Beratungsprozess, an dem sowohl die Bischöfe als auch Vertreter des ZdK beteiligt sind. Bislang stehen vier Themenbereiche fest: die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in der Kirche und klerikaler Machtmissbrauch, die priesterliche Lebensform, die katholischen Sexualmoral sowie die Beteiligung von Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche.
Laien sollen mit beraten, aber nicht entscheiden
Diese Themen überschritten die Zuständigkeit einer Teilkirche, heißt es in dem Gutachten, das auf den 1. August datiert und Anfang September nach Bonn geschickt wurde: "Wie kann eine Versammlung einer Teilkirche über Themen der Weltkirche beschließen und wie kann sich eine Bischofskonferenz von einer Versammlung dominieren lassen, von der die meisten Mitglieder keine Bischöfe sind?" Zwar könnten sich Laien an den Beratungen beteiligen, doch "die Entscheidung ist eine Verantwortung des Amtes", heißt es in dem Schreiben.
Die Bischofskonferenz verwies darauf, dass das Gutachten des Päpstlichen Rats sich auf die Entwurfsfassung der Satzung mit Stand vom Juni 2019 beziehe, die jedoch nicht mehr aktuell sei. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, will laut Mitteilung kommende Woche nach Rom reisen, um "etwaige Missverständnisse" auszuräumen. Die künftige Satzung des "synodalen Wegs" sei noch nicht beschlossen und werde Thema auf der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe sein.