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Die Proteste gegen das Verbot von Tanzveranstaltungen an Karfreitagen reißen nicht ab.
Bischof July: Den Karfreitag nicht "wegtanzen"
Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July hat das gesetzliche Tanzverbot an Karfreitag verteidigt. Die Erinnerung an den Kreuzestod von Jesus Christus mache den Karfreitag zu einem "öffentlichen und zugleich stillen Tag", sagte July in seiner Predigt in der Stuttgarter Stiftskirche.
Er sei ein Tag, den manche Menschen gerne "verdrängen, vergessen machen oder gar wegtanzen wollen", sagte der Bischof. Doch die "Kreuze dieser Welt" ließen sich so nicht aus der Welt zaubern. In Stuttgart hatten verschiedene Aktivisten am Nachmittag eine "Tanzdemo" geplant.
Dass in der von einem Feuer zerstörten Kathedrale Notre-Dame in Paris das Altarkreuz stehenblieb, hat für den Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg eine tiefere Bedeutung. Es sei "ein eindrückliches Symbol dafür, dass Gott gerade dort anwesend ist, wo Elend, Schmerz und Traurigkeit am größten sind", sagte er. Das Kreuz sei an Karfreitag zum Zeichen der Versöhnung und neuer Barmherzigkeit geworden, wovon die Welt nicht genug bekommen könne.
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Die Piratenpartei hatte für Karfreitag um 17 Uhr in Stuttgart eine "Tanzdemo" gemeinsam mit den Humanisten, den Jungen Sozialisten, der Giordano-Bruno-Stiftung und den Climax Institutes geplant. Dies sei ein "Protest gegen religiöse Bevormundung" hieß es in einer Mitteilung. Die Partei kritisierte, dass an den "stillen Feiertagen" wie Karfreitag die öffentliche Aufführung bestimmter Filme, Sportveranstaltungen und auch Tanzveranstaltungen verboten seien. "Solange keine Gottesdienste gestört werden, haben weder Kirchen noch der Staat das Recht, uns vorzuschreiben, wann und wie wir zu trauern haben", erklärte die Partei mit.
Zu den über 700 Filmen auf dem gerügten Feiertags-Index gehört auch der Streifen "Das Leben des Brian". Für diesen und einen weiteren Film hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart aber bereits am Dienstag einem Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung die Aufführung unter Auflagen erlaubt (Az.: 4 K 2359/19). Das Zeigen satirischer religionskritischer Filme ziele auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz. "Bloße Unterhaltungsinteressen stehen demgegenüber jedenfalls nicht im Vordergrund", begründete das Gericht.