Das Landgericht Heilbronn sah die Schuld des Angeklagten in insgesamt 19 Fällen - in drei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung - und wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material für erwiesen an. Dem Urteil zufolge, missbrauchte der 31-jährige Erzieher einen 2005 geborenen Jungen mehrfach schwer. Das Urteil kann angefochten werden. (AZ 2KLs 32 Js 7465/18)
Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag in einer nichtöffentlichen Sitzung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte für vier Jahre Haft. Die Vertretung des Opfers, das als Nebenkläger auftritt, forderte sechs Jahre und sechs Monate, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses ein Geständnis abgelegt.
Bereits Anfang 2016 war der Erzieher ins Visier der Behörden geraten, als er im Internet der verdeckt ermittelnden Kriminalpolizei in Hannover zwölf Kinderporno-Bilder anbot. Danach dauerte es fast zwei Jahre bis zur Freistellung des Ex-Kindergartenleiters, in denen er weiterhin intensiv mit Kindern Kontakt hatte. Grund dafür sind Versäumnisse der Ermittlungsbehörden und möglicherweise auch des Arbeitgebers, der kirchlichen Verwaltung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Heilbronn.
Von 2012 bis 2018 hatte der langjährige Erzieher der evangelischen Gesamtkirchengemeinde, der zuletzt Kindergartenleiter war, ein Kind aus seinem Bekanntenkreis zunächst oral missbraucht und sich später auch von dem Jungen oral befriedigen lassen. Teilweise dokumentierte er die Taten in Videos. Anfangs schlief das Kind bei den Taten und wachte auch von den Manipulationen nicht auf. Auch von zwei schlafenden Jungen im frühen Grundschulalter fotografierte er die Genitalien, als diese auf einer kirchlichen Sommerfreizeit übernachteten.
Verteidiger Thomas Amann sagte dem epd, dass der Verurteilte am Donnerstag rechtsverbindlich erklärt habe, 20.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zu bezahlen, um allen Beteiligten die Fortführung eines Prozesses zu ersparen. Nach Einschätzung des Spezialisten für Sexualstrafrecht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Erzieher weitere Kinder missbrauchte, mit denen er zu tun hatte.