Protestantismus ist Vielfalt, das ist seine Stärke. Jedoch nicht, wenn es um die Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt geht.
Foto: photocase/thoroe
Protestantismus ist Vielfalt, das ist seine Stärke. Jedoch nicht, wenn es um die Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt geht.
Keiner für Alle und jeder für sich
Wie die evangelische Kirche bisher daran scheitert, den Opfern sexualisierter Gewalt gerecht zu werden
Ende September hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre abschließende Untersuchung des sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Mitarbeiter der katholischen Kirche vorgelegt. Auch in der evangelischen Kirche gibt es Probleme beim Umgang mit dem Thema.

Der Mann hält lächelnd ein Buch in die Kamera. Ein Herz ist darauf zu sehen, das für die Liebe Gottes stehen soll. Anhand des Herzens erzählt der Mann die Schöpfungsgeschichte für Kinder - 16 Jahre nachdem ein Gericht ihn für die sexuellen Übergriffe auf Heidi Schmideders Tochter verurteilt hat. "Es ist Aufgabe eines Pfarrers, so von Gott zu erzählen, dass auch Kinder es verstehen", sagt er in dem Artikel, der im Jahr 2016 auf der Kinderseite einer Zeitung erschienen ist.

Heidi Schmideder findet es "skandalös", dass der Pfarrer immer noch Pfarrer ist und dass er sich als Autor für Kinderbücher weiter als Religionspädagoge betätigt. Auch Heidi Schmideder hat ein Buch geschrieben. Es ist im Jahr 2002 erschienen und handelt vom Missbrauch an ihrer Tochter. Sie schreibt darüber, wie das Verhältnis der damals 14-Jährigen mit dem 43-jährigen evangelischen Pfarrer begann, wie die Menschen im Dorf  wegsahen, wie die Mutter selbst den Pfarrer überführte. Sie erzählt, wie der Dekan des Kirchenkreises sie von einer Anzeige abhalten wollte. Wie die Kirche ihr Geld geboten habe, damit sie mit ihrer Tochter aus dem Ort wegziehe.

Die Macht des Status

Der Pfarrer war im Gerichtsverfahren im Jahr 2000 geständig, er bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Sein Rechtsanwalt sagte damals: Zweifellos habe sein Mandant seine Fürsorgepflicht verletzt, "aber es war eben auch eine echte Liebesbeziehung von einem jungen Mädchen und einem Mann, der sich nach der Geburt seines dritten Kindes an den Rand gedrängt sah". Hätte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bekommen, hätte er entsprechend des Pfarrdienstgesetzes aus dem Dienst entlassen werden müssen. Doch so kam er vier Jahre nach dem Prozess, vier Jahre nachdem die Strafe aus seiner Personalakte wieder entfernt werden durfte, erneut in eine Gemeinde. Heidi Schmideder fand über das Foto in einem Gemeindebrief heraus, dass er Konfirmanden unterrichtete.

Mithilfe des bundesweit tätigen Vereins "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen" erwirkte sie bei der zuständigen Dienstherrin, einer evangelischen Landeskirche, dass der Pfarrer ab dem Jahr 2009 nicht mehr im Gemeindedienst eingesetzt wurde. Nun arbeitet er in einem Dekanat. Anscheinend nicht mehr in direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen - dennoch arbeitet er bis heute als Pfarrer.

Wäre es nicht sinnvoll, wenn die Kirche den Missbrauch von Macht und Vertrauen sanktioniert, indem sie die über den Status verliehene Macht entzieht? Denn wer die Macht seines Status ausnutzt, beschädigt das Amt. "Wer einmal das Vertrauen missbraucht, hat alles Vertrauen verspielt", sagt Johannes Heibel von der Initiative gegen Gewalt, die Heidi Schmideder zur Seite steht. Wie konnte es dazu kommen, dass der Pfarrer überhaupt wieder in einer Gemeinde eingesetzt werden durfte, fragt sich Heibel bis heute. "Er hat das Vertrauen eines Kindes, der Eltern, der Gemeinde und seiner Kirche missbraucht."

Die einzig richtige Konsequenz könne deshalb nur der Entzug der Ordinationsrechte sein. "Ein übergriffig gewordener Pfarrer diskreditiert die Arbeit aller anderen Pfarrerinnen und Pfarrer." Dass dies keine Plattitüde ist, bekam die Bischöfin der Nordkirche, Kirsten Fehrs, im Juni 2018 zu spüren. Ungefähr 250 Menschen waren zum dritten öffentlichen Hearing der Aufarbeitungskommission zur Aufklärung sexuellen Kindesmissbrauchs nach Berlin gekommen. Im Fokus standen die evangelische und die katholische Kirche. Betroffene erzählten an diesem Tag ihre Leidensgeschichten.

Für die katholische Kirche saß neben Kirsten Fehrs, in der ersten Reihe, der Missbrauchsbeauftragte und Erzbischof von Trier, Stephan Ackermann. Zu Beginn der Anhörung veröffentlichte die Kommission eine Studie, die 65 Fälle von Betroffenen analysiert. 22 davon gehen auf das Konto der evangelischen Kirche, vier von diesen 22 Fällen spielen in Einrichtungen der Diakonie. Man kann sagen, dass 22 keine hohe Fallzahl ist.

Der unprofessionelle Reflex

Dennoch sollte man die Analyse ernst nehmen: Denn erstens hatten sich im Jahr 2010 beim Hilfetelefon der damaligen Missbrauchsbeauftragten immerhin 439 Betroffene gemeldet, die sexualisierte Gewalt in Institutionen der Kirche und der Diakonie erlebt haben. Zweitens zeigen die evangelischen Fälle gleiche und ähnliche Merkmale wie sie der bisher einzigartig gebliebene Bericht der Nordkirche bereits im Jahr 2014 veröffentlicht hat. Es geht sowohl aus dem Nordkirchenbericht als auch aus der Analyse der Aufarbeitungskommission hervor, dass Betroffene von der Kirche ein zweites Mal zu Opfern gemacht wurden, indem die Menschen in den Institutionen die Täter schützten und gleichzeitig versuchten, die Betroffenen von einer Anzeige abzubringen oder die Anzeigen nicht weitergaben. Heidi Schmideders Erfahrungen sind kein Einzelfall.

Menschen, die in der Kirche arbeiten, sind befangen. Und dabei geht es nicht nur um die Männer und Frauen in den Ansprechstellen. Diejenigen, die ein Disziplinarverfahren einleiten müssen, sind gar nicht so selten mit den Tätern bekannt. Daraus erwächst ein menschlicher Reflex, der unprofessionell ist - aber eben menschlich: das Phänomen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Es entsteht eine Dissoziation, wenn ein Mensch aus den eigenen Reihen etwas getan haben soll, was man ihm oder ihr nicht zugetraut hätte.

Ob sie nicht von einer Anzeige absehen wolle, war Heidi Schmideder gefragt worden. Gut, das war 1999, könnte man einwenden. Heute passiert das nicht mehr? Doch, es passiert. Nach der Anhörung im Juni 2018 rief in der evangelisch.de-Redaktion eine junge Frau an, 28 Jahre alt. Sie hatte ein Jahr zuvor versucht, bei einer Landeskirche den Missbrauch anzuzeigen, der ihr als Konfirmandin widerfahren war. Ob sie nicht von einer Anzeige absehen wolle, habe man sie gefragt. Strafrechtlich sei ohnehin nichts mehr möglich, habe man ihr mitgeteilt. Zudem mache der Pfarrer eine sehr gute Jugendarbeit und es wäre ein großer Verlust, wenn er gehen müsse, habe die Ansprechpartnerin der Landeskirche gesagt. Und zwar ihr, der jungen  Frau, die einen Missbrauch anzeigen wollte.

v.l.n.r.: Mitglied der Aufarbeitungskommission Heiner Keupp im Gespräch mit Bischöfin Kirsten Fehrs und Bischof Dr. Stephan Ackermann am 27. Juni 2018 in Berlin.

Es ist einiges passiert in den Landeskirchen. Einige wissen Bescheid über das richtige Vorgehen, über den richtigen Umgang mit Betroffenen, können sich vielleicht sogar einfühlen und professionell von Kollegen oder Kolleginnen distanzieren, denen etwas vorgeworfen wird. Doch genau wie bei den Tätern gilt: Diejenigen, die unprofessionell mit Betroffenen arbeiten, überschatten gute und auch sehr gute Arbeit Anderer.

Es gibt zwanzig evangelische Landeskirchen, zudem 14.800 rechtlich selbstständige Gemeinden. Jede macht es für sich und anders. Die evangelische Kirche wird im öffentlichen Bild jedoch als eine Einheit wahrgenommen. Protestantismus ist Vielfalt, das ist seine Stärke. Jedoch nicht, wenn es um die Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt geht.

Beim Hearing im Juni 2018 zeigte sich: Die EKD und die zwanzig Landeskirchen, sie haben niemanden, den sie vorschicken können. Die katholische Kirche hat immerhin verstanden, dass es wichtig ist, jemanden auf höchster Ebene zu beauftragen. Aber Kirsten Fehrs ist nicht beauftragt. Sie hat die Einladungskarte zu dieser Veranstaltung gezogen, weil sie in der Nordkirche gute Arbeit geleistet hat.

Ein gewaltiger Hilfeschrei

Kirsten Fehrs hat sich gestellt. Als höchste Vertreterin der Evangelischen Kirche hat sie sich am 27. Juni 2018 die Geschichten und Vorwürfe von  Menschen angehört, die als Kinder schwere sexualisierte Gewalt in der Kirche erfahren haben. Sie musste als Stellvertreterin der Institution alles ertragen, was eigentlich alle Leitungspersonen der Landeskirchen verdient hätten zu spüren: Den Frust derer, die im Schatten stehen. Die Wut derer, die keinen Funken Vertrauen mehr in die Institution Kirche haben.

Die Veranstaltung war ein gewaltiger Hilfeschrei. Kirsten Fehrs war anschließend so überwältigt, dass sie in Frage stellte, ob sie sich überhaupt noch weiter um das Thema kümmern sollte. Sie sagte anschließend, sie fühle sich völlig entgrenzt. Sie sah mitgenommen aus. Was kein Wunder war bei der Härte, die die beiden Bischöfe hatten aushalten mussten; Ackermann wurde von einem Betroffenen auf der Veranstaltung Mord vorgeworfen. Kirsten Fehrs musste sich vor Publikum sagen lassen, dass es unerträglich sei, dass sie auf der Bühne sitzen und öffentlich sprechen dürfe.

Auf der EKD-Synode im November wird sie vom Hearing berichten*. Ihr Begleiter auf der Veranstaltung, der Beauftragte des EKD-Rates bei der Bundesregierung, Martin Dutzmann, sagte auf Nachfrage: "Ich habe sehr deutlich wahrgenommen, dass den Betroffenen eine zentrale Ansprechstelle aller Landeskirchen sowie die Entwicklung gemeinsamer Standards bei der Bearbeitung von Missbrauchsfällen wichtig ist." Die EKD müsse nun auf ihrer Synode im November 2018 klären, in welcher Weise sie dieser Erwartung entsprechen könne. Dass die Synode das Thema auf ihre Tagesordnung setze, zeige bereits den Willen zu gemeinsamem Handeln.

Eine zentrale Ansprechstelle für Betroffene für alle Landeskirchen sowie die Entwicklung gemeinsamer Standards bei der Aufarbeitung zählen auch zu den Forderungen der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates. Sie folgen der Erkenntnis, dass die Betroffenen in der evangelischen Kirche vereinzelt kämpfen und die Landeskirchen jeweils unterschiedlich vorgehen. Bisher schaffen es häufig nur Menschen mit großer Ausdauer und externer Unterstützung bei den Kirchen anzuzeigen, wenn sie als Kinder von Mitarbeitern der Kirche sexualisiert misshandelt worden sind. Zudem ist oft  ungewiss, wie es für Betroffene ausgeht, wenn sie ihre Leidensgeschichte erzählen.

Für Menschen, die sich nicht stetig in den Strukturen der Kirche bewegen, ist nicht nachvollziehbar, warum es keine transparenten, einheitlichen Verfahren gibt. Auf EKD-Ebene gibt es seit dem Jahr 2011 eine Geschäftsstelle, die so genannte "Konferenz für Prävention, Intervention und Hilfe", kurz PIH-K. Zweimal jährlich treffen sich die Zuständigen der Ansprechstellen für sexualisierte Gewalt zu Gesprächen. Während der Treffen sollen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Landeskirchen über ihre Arbeit informieren und vernetzen. Die PIH-K hat beispielsweise Präventions- und Interventionskonzepte erarbeitet, die nun in Gemeinden eingesetzt werden sollen, um Haupt- und Ehrenamtliche für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren.

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Einige Landeskirchen haben bereits ihre eigenen Schulungskonzepte. Doch auch hier ist der Stand sehr unterschiedlich. Im Rahmen der PIH-K informieren sich die Mitarbeiterinnen der Ansprechstellen gegenseitig und erarbeiten Material. Doch was bringt das ganze Papier, solange niemand ganz klar und deutlich die politische Verantwortung für das Thema der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt auf höchster Ebene übernimmt? Solange bleibt den Frauen und Männern aus den Ansprechstellen nur ihr, manchmal einsamer, zäher Gang durch ihre jeweilige Institution.

Es ist gut, dass das Hearing im Juni 2018 einen neuen Impuls gegeben hat, dass die evangelischen Landeskirchen sich nun wieder einmal mit dem Thema sexualisierte Gewalt beschäftigen. Die EKD als eine Art Dachverband bemüht sich redlich, dem Thema ein Gesicht zu geben, sie hat  umfangreiche Konzepte erarbeitet und zusammengestellt, die auch im Internet abrufbar sind. Doch die EKD ist ohne die Zustimmung der Kirchenkonferenz nichts. Ohne eine reale und ansprechbare Person mit politischem Einfluss, hangelt sich das Personal an öffentlich wirksamen
Vereinbarungen entlang, um seinem Auftrag gerecht zu werden.

So wurde nach dem großen öffentlichen Bekanntwerden vieler Missbrauchsfälle im Jahr 2010 im Juni 2012 ein Beschluss auf der Kirchenkonferenz gefasst, in dem es heißt:

"Die evangelische Kirche unterstützt die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und tritt nachdrücklich für Aufarbeitung und Prävention derartiger Übergriffe in ihren Einrichtungen ein. Klare Verfahrensweisen und verlässliche Strukturen sollen die Betroffenen ermutigen, ihr Schweigen zu brechen und sich gegenüber Vertrauenspersonen mit der Gewissheit öffnen zu können, dass ihnen schnell und in professioneller Weise geholfen wird."

Sechs Jahre später, wir haben das Jahr 2018, sollte diese Vereinbarung mit Leben gefüllt werden. Die ehrliche Verantwortung für die, die im Schatten stehen, könnte ein Zeichen setzen. Damit Menschen wie Heidi Schmideder und andere Betroffene sich ernst genommen fühlen. Und dieses Zeichen sollte weithin sichtbar sein und verlorenes Vertrauen zurückgeben. Ein kleiner Vorschlag am Rande: Die erste Maßnahme wäre, das Auffinden des Themas sexualisierte Gewalt nicht der Suchmaschine zu überlassen. Es gehört mit einem großen Symbol auf die Startseiten aller evangelischen Kirchen.

Dieser Text unserer Redakteurin Lilith Becker ist in der zeitzeichen-Ausgabe Oktober 2018 erschienen.

*Nach Redaktionsschluss wurde bekannt, dass die Kirchenkonferenz, der Zusammenschluss der Landeskirchen, im September beschlossen hat, einen Beauftragten-Rat einzusetzen, der aus fünf Vertretern der Landeskirchen besteht, die sich zukünftig verstärkt um das Thema sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch kümmern sollen. Kirsten Fehrs ist eine der fünf Beauftragten.