Abdourahmane trägt ein weißes Baseballhemd und darüber eine dunkelblaue Kapuzenjacke. "Die hat mir mein Chef geschenkt", sagt der 17-Jährige stolz. Abdou, wie ihn alle nennen, kam vor gut einem Jahr ohne seine Familie aus Guinea über die Mittelmeerroute nach Deutschland. Seit einigen Wochen arbeitet er als Praktikant im Bekleidungsgeschäft Kuhlmann-Wöstmann im niedersächsischen Ankum nördlich von Osnabrück, er absolviert dort eine sogenannte Einstiegsqualifizierung.
Nächstes Jahr soll dann seine kaufmännische Ausbildung beginnen. Doch vor wenigen Wochen hat Abdou einen ablehnenden Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten - mit dem Hinweis, er solle Deutschland innerhalb von 30 Tagen verlassen.
"In Deutschland hat sich der Wind gedreht"
Das war zunächst ein Schock für den jungen Mann. Mittlerweile hat Abdou wieder ein wenig Mut gefasst. Sein Vormund und die Pflegeeltern haben Klage eingereicht. Entschieden ist darüber noch nicht. Doch immerhin darf er seine bis Sommer laufende Einstiegsqualifizierung abschließen.
Dieses Glück haben nicht mehr viele Jugendliche, wie Tobias Klaus vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erklärt: "Was die Integration von jungen alleinreisenden Flüchtlingen angeht, hat sich der Wind in Deutschland gedreht." Das gelte vor allem für abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung. "Die politischen Bemühungen, ihnen eine Perspektive zu verschaffen, lassen stark nach." Es würden Hürden aufgebaut, offenbar in der Hoffnung, dass möglichst viele freiwillig zurückgingen.
Zu viel Interpretationsspielraum für Behörden
Unternehmer Michael Kuhlmann plant eigentlich langfristig mit Abdou. "Er könnte Leistungsträger in unserer Herrenabteilung werden." Der Juniorchef berichtet von jahrelangen vergeblichen Bemühungen, geeignete junge Männer für diesen Bereich zu finden. Abdourahmane sei offen, lernwillig und immer freundlich.
"Und er spricht schon fast perfekt Deutsch", sagt Kuhlmann, der den alteingesessenen Familienbetrieb gemeinsam mit seiner Mutter führt: "Mein Chef und meine Chefin sind echt meeegaaa-nett", erwidert Abdou in breitem Norddeutsch und grinst.
Das Integrationsgesetz, das eigentlich Betrieben und auch geflüchteten Jugendlichen Sicherheit geben sollte, ist nach Ansicht vieler Experten zu ungenau formuliert. Es lasse den Behörden Interpretationsspielräume, die sie großzügig, aber auch restriktiv auslegen könnten, kritisiert Tobias Klaus. Die sogenannte Ausbildungsduldung etwa ermögliche eine Aussetzung der Abschiebung, wenn der Betreffende einen Ausbildungsvertrag in Aussicht hat. Sie ist jedoch ausgeschlossen, "wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen".
Innenministerium: "erhebliche Anreize für illegale Asylmigration"
Wann dies der Fall sei, werde von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich bewertet. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gelten als eher großzügig. Aus Bayern jedoch seien ihm 50 Fälle bekannt, in denen die Ausbildungsduldung verweigert wurde, sagt Klaus. Der Verband fordert deshalb eine einheitliche Regelung, die es jungen Menschen unabhängig von ihrem Herkunftsland und von ihrem jetzigen Wohnort erlaubt, eine Einstiegsqualifizierung zu machen und einen Beruf zu erlernen.
Das bayerische Innenministerium lehnt diese Forderung ab. Damit würden "weitere erhebliche Anreize für die illegale Asylmigration aus rein wirtschaftlichen Gründen geschaffen", erklärte ein Sprecher auf Anfrage.
Unterstützung erhält Tobias Klaus allerdings vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. "Es kann nicht sein, dass einige Bundesländer Sonderwege beschreiten und die Regelung äußerst restriktiv auslegen", sagt ein Sprecher. Die Handwerksbetriebe müssten sich überall darauf verlassen können, dass ein Flüchtlings-Azubi seine Ausbildung beginnen könne, auch wenn zwischen dem Abschluss des Ausbildungsvertrages und der tatsächlichen Aufnahme der Ausbildung ein längerer Zeitraum liege. Auch dass Flüchtlinge während der Ausbildung abgeschoben würden, dürfe nicht passieren.
Pflegeeltern: "Abschiebung nicht nachvollziehbar"
Das niedersächsische Innenministerium teilte auf Nachfrage mit, es habe "pragmatische und flexible Regelungen" für die Ausbildungsduldung erlassen. Damit wolle man dem "ausdrücklichen Ziel der Rechtssicherheit für alle Beteiligten" Rechnung tragen. Ein Hoffnungsschimmer für Abdourahmane.
Abdous Pflegeeltern sind stolz auf ihren Schützling. Elisabeth und Norbert Schweer haben den damals 16-Jährigen vor einem Jahr in ihre Familie aufgenommen. "Wenn wir ihn von der Arbeit abholen, kommt aus jeder Ecke ein fröhliches 'Tschüss Abdou, bis morgen'", erzählt Elisabeth Schweer. "Es wäre für uns nicht nachvollziehbar, wenn Abdou abgeschoben würde", ergänzt ihr Mann: "Er ist uns ans Herz gewachsen. Und nicht nur wir, auch andere haben eine Menge Energie hineingesteckt, um ihn hier zu integrieren: Nachbarn, Freunde, Lehrer, Mitschüler, Fußballtrainer, Kameraden der Feuerwehr."
Die Schweers hoffen, dass Abdou im Februar den Ausbildungsvertrag bei Kuhlmann-Wöstmann unterschreiben kann. Norbert Schweer sagt: "Ich erwarte, dass das, was wir bisher geleistet haben, auch von staatlicher Seite honoriert wird." Die Politik habe zurecht von der Gesellschaft Hilfsbereitschaft und Humanität gefordert, als es darum ging, Flüchtlinge aufzunehmen. "Nun erwartet der Teil der Gesellschaft, der maßgeblich zur Integration der Flüchtlinge beiträgt, Unterstützung für eine weitere Perspektive."
evangelisch.de hat drei weitere geflüchtete Menschen in Frankfurt auf der Suche nach Arbeit begleitet: Ohne Arbeit geht es nicht