Wegen "diskriminierender Berichterstattung" in dem Kommentar: "Wir verraten alles, was wir sind" über die Ehe für alle erhalte die FAZ eine Rüge: Aus Sicht des Presserates wurde in Form einer rhetorischen Frage die Behauptung aufgestellt, dass adoptierte Kinder von homosexuellen Paaren einer besonders hohen Gefahr eines sexuellen Missbrauchs ausgesetzt seien. Diese Behauptung, für die es keinen wissenschaftlichen Beleg gebe, stelle einen schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex dar, teilte der Presserat mit.
Drei Rügen sprach der Presserat gegen Berichterstattungen über den Terroranschlag in Manchester aus. Gerügt wurden zwei Mal "Bild online" und ein Mal die Onlineausgabe der "TZ". Aus Sicht des Presserats stellten die Berichterstattungen einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex dar.
Wegen des Artikels mit der Überschrift: "Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?" erreichten den Presserat elf Beschwerden. Die "Bild"-Zeitung (Print- und Online-Ausgabe) hatte darin Einzelfotos von G20-Demonstranten in Aktion gezeigt und zur Fahndung aufgerufen. Aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses an dem Geschehen habe der Presserat keinen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex gegeben gesehen. Jedoch verstoße die Art der Darstellung gegen den Pressekodex, weil die Abgebildeten "an einen öffentlichen Medienpranger gestellt" würden. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Presse, selbstständig nach Bürgern zu fahnden. Der Presserat sprach eine Missbilligung aus.
Gegen das "Traunsteiner Tagblatt online" und gegen die "Volksstimme" wurde jeweils eine Rüge ausgesprochen, weil die Autoren Doppelfunktionen hatten, die sich mit glaubwürdiger Berichterstattung nicht vereinbaren ließen (gemäß Ziffer 6 des Pressekodex). Gerügt wurden zudem "Focus online" wegen mangelnder Kennzeichnung von Werbung, "Freizeit heute" für Schleichwerbung und der "Donaukurier", weil er gegen das Gebot der klaren Trennung von Werbung und Redaktion verstoßen hatte.
Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion des Presserats. Neben den Rügen wurden insgesamt 22 Missbilligungen, 33 Hinweise und sechs Beschwerden als begründet bewertet. 60 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.