"Die tariflichen Arbeitsbedingungen in Einrichtungen und Diensten der Caritas sind besser sind als die von der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge im Sozialbereich", sagte eine Sprecherin des katholischen Wohlfahrtsverbandes am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch die Diakonie betonte, dass sich das kirchliche Arbeitsrecht für die Mitarbeiter bewährt habe. Ver.di-Chef Frank Bsirske hatte in der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) das kirchliche Arbeitsrecht als grundgesetzwidrig verurteilt.
Der "Dritte Weg", der unter anderem Streiks in kirchlichen Einrichtungen und Unternehmen ausschließt, "gehört abgeschafft", sagte Bsirske. "Dass der Arbeitgeber allein beansprucht, die Regeln aufzustellen, an die sich dann alle halten müssen, halte ich für einen Eingriff in die Grundrechte der kirchlichen Arbeitnehmer." Die Gewerkschaft ver.di war 2012 mit einer Klage gegen das kirchliche Arbeitsgericht vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gescheitert.
Verbindliches Vermittlungsverfahren statt Streikrecht
Bei den Sozialunternehmen der katholischen Caritas sind rund 615.000 Menschen beschäftigt, bei der evangelischen Diakonie arbeiten rund 460.000 Beschäftigte. Die Gewerkschaft ver.di versucht seit längerem, auch für die kirchlichen Beschäftigten Tarifverträge abzuschließen. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtseinrichtungen müssen sich allerdings nicht dem Tarifrecht unterwerfen. Vielmehr finden nach dem kirchlichen Arbeitsrecht Lohnverhandlungen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen statt, die paritätisch mit Vertretern der Beschäftigten und der kirchlichen Arbeitgeber besetzt sind.
Laut Caritas erzielen diese Kommissionen "sehr gute Ergebnisse. Kommt es tatsächlich einmal nicht zu einer Einigung, so steht ein verbindliches Vermittlungsverfahren zur Verfügung. Eines Streikrechts bedarf es daher nicht", erklärte der Verband. Nach Darstellung der Diakonie hat sich der "Dritte Weg" über 40 Jahre bewährt. Er zeige, dass auch "ohne Arbeitskampfmaßnahmen überdurchschnittlich gute Tarifwerke gemeinschaftlich mit der Mitarbeiterschaft entwickelt werden können".
Hohe Tarifbindung Vorteil des kirchlichen Arbeitsrechts
Ein weiterer großer Vorteil des Kirchenarbeitsrechts sei die sehr hohe Tarifbindung, unterstrich die Caritas-Sprecherin. Während es insbesondere in privaten Einrichtungen der Sozialwirtschaft wenig Tarifverträge gebe, fielen in der Caritas 98 Prozent aller Einrichtungen und Dienste "unter den guten Tarif der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)". Auch die Diakonie reklamierte für ihre Einrichtungen "eine hohe Tarifbindung und ein sehr ordentliches Niveau in der Bezahlung".
Als Fortschritt für die Beschäftigen bezeichnete der evangelische Wohlfahrtsverband einen "flächendeckenden Tarif für die Sozialbranche, über den ver.di und die Diakonie in Gesprächen sind". Der gemeinsame Einsatz zum Wohle der Mitarbeitenden werde allerdings erschwert, wenn ver.di nicht die Grundsätze kirchlicher Identität akzeptiere.
Die Caritas unterstützte Forderungen der Gewerkschaft ver.di nach höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege. Der katholische Verband forderte dafür einen höheren Personalschlüssel und erklärte: "Nicht das kirchliche Arbeitsrecht, sondern die unzureichende Finanzierung der Pflege verhindert bessere Arbeitsbedingungen."