Im Jahr 2015 sind beide Großeltern im Abstand von fünf Monaten gestorben. Sie hatten gerne in ihrem Garten, gemeinsam mit ihrer Enkelin, Gemüse angepflanzt. Auf das frische Grab der Großeltern setzte die Enkelin Tomatenstauden, denn das hätte ihren Großeltern sicherlich gefallen. Vor allem im Frühjahr und Sommer des Jahres 2016 entfalteten die Stauden ihre volle Pracht und schossen in die Höhe. Die Friedhofsreferentin der Stadt stört sich daran. Sie will einen Antrag einbringen, um die städtische Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass Gemüsepflanzen auf Gräbern verboten werden.
"Dieser Antrag ist bisher noch nicht eingegangen", sagt Bernhard Mahler, Pressesprecher der Stadt Neuburg an der Donau. Als Sprecher der Stadtverwaltung distanziert er sich zudem vom Anliegen der ehrenamtlichen Stadträtin und Friedhofsreferentin der Stadt Neuburg, Elfriede Müller.
Ausdruck von Trauer oder öffentliches Ärgernis?
"Ich habe bereits einen Antrag geschrieben, den ich in den Haupt- und Finanzausschuss einbringen werde", sagt Elfriede Müller am Donnerstag gegenüber evangelisch.de. "Würden Sie Tomaten essen, die auf einem Grab gewachsen sind?", fragt sie. Und: "Der Friedhof darf nicht zum Schrebergarten verkommen." Elfriede Müller fühlt sich angegriffen, sie ist wütend und unter Druck: Bundesweit haben sich mittlerweile Medien bei ihr gemeldet, die sich für den kleinen Friedhofsstreit der 30.000-Einwohner Stadt Neuburg interessieren.
"Mich stören Gemüsepflanzen auf Gräbern. Die Leute wollen keine Gemüsepflanzen auf Gräbern. Das stört einfach, das Ganze!" sagt Elfriede Müller. Auf die Nachfrage welche Leute sie vertritt und wie viele, reagiert sie genervt, sie wolle sich nun nicht weiter äußern, wir lebten schließlich in einer Demokratie. Und jetzt solle man sie in Ruhe lassen, die Tomaten kämen weg, das stehe fest.
Für die Stadtverwaltung Neuburgs steht das jedoch bisher nicht fest. Natürlich müsse der Ausschuss über den Antrag entscheiden, wenn er denn einginge, sagt Pressesprecher Mahler. Zudem stellt er klar: "Wir haben gegenüber den Hinterbliebenen kein Verbot ausgesprochen. Die Tomaten dürfen erstmal stehen bleiben." Innerhalb des ersten Trauerjahres halte er es zudem für nicht angemessen, die Familie im Ausdruck ihrer Trauer zu begrenzen.
Die Friedhofssatzung der Stadt Neuburg sieht kein Verbot für Gemüsepflanzen auf Gräbern vor. Es ist auch erlaubt, Gegenstände auf Gräber zu legen und an Bäume zu hängen, wie Herzen oder Kuscheltiere. Lediglich solle die "Grabgestaltung der Würde des Friedhofs entsprechen", zitiert Mahler die Satzung.
Wie kam die Sache nun in Schwung? Die Hinterbliebenen des anliegenden Grabes hatten sich im Juli bei der Stadtverwaltung gemeldet und darum gebeten, den Angehörigen des Tomaten-Grabes auszurichten, sie mögen doch bitte die Stauden zurückschneiden, die schon auf die Nachbargräber herübergewuchert waren. Diesem Wunsch seien die Enkelin und ihre Eltern umgehend nachgekommen, sagt Mahler. Für die Stadt Neuburg ist die Diskussion deswegen erstmal erledigt.