Kinderschutzbund fordert Gauck zu Stopp des Asylpakets II auf
Der Kinderschutzbund hat Bundespräsident Joachim Gauck in einem Brief aufgefordert, das sogenannte Asylpaket II zu blockieren.

Die vorgesehene Einschränkung des Familiennachzugs verstoße nicht nur gegen internationale Abkommen, sondern auch gegen das Grundgesetz, das Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stelle, schrieb der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, laut einem Online-Bericht der "Berliner Zeitung" vom Dienstag. Wörtlich heiße es in dem Brief an Gauck: "Wir bitten Sie herzlich, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen."

Im Asylpaket II wird das Recht auf Familiennachzug für alle Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Das soll auch für hier lebende Minderjährige gelten, deren Eltern dann nicht zu ihnen kommen können. Das Gesetz war in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Es kann erst in Kraft treten, wenn der Bundespräsident es unterzeichnet. Er darf die Unterschrift nur aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verweigern.



Hilgers schrieb laut "Berliner Zeitung", für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und beim Ankommen das Wichtigste: "Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen". Auch könne sie den Integrationswillen massiv beeinflussen. Außerdem werde die Beschränkung nichts nützen. Vielmehr sähen sich Frauen und Kinder besonders aus Syrien "jetzt erst recht gezwungen, sich auf den oft lebensgefährlichen Weg nach Europa zu begeben".

Prinzipiell dürfe "ein geflüchtetes Kind nicht schlechter gestellt sein als ein Kind, das in Deutschland aufgewachsen ist", erklärte Hilgers weiter. Ohnehin seien Menschenrechte "nicht nur eine Schönwetterangelegenheit. Gerade in der Krise müssen sie erst ihre Wirkung entfalten." Und da die Bundesregierung selbst eine Zahl von nur etwa 400 betroffenen Kindern genannt habe, sei es "umso erschreckender, dass wegen einer so geringen Zahl eine klare Verletzung der Menschen- und Kinderrechte sowie ein Bruch des Verfassungsauftrags in Kauf genommen" werde, schrieb der Präsident des Kinderschutzbundes.