Mit dem Betreuungsgeld herrsche in Bayern echte Wahlfreiheit, sagte Huber. Die Eltern könnten entscheiden, ob sie für die Betreuung ihres Kleinkindes zu Hause bleiben möchten oder diese einer Tagesmutter bzw. einer Kita überlassen möchten. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli das Betreuungsgeldgesetz des Bundes gekippt, weil nicht der Bund, sondern die Länder für diese Leistung zuständig seien. Das Betreuungsgeld war vor allem auf Drängen der CSU eingeführt worden. Huber sagte in München, dass sich das bayerische Betreuungsgeldgesetz am bisherigen Bundesmodell orientieren werde: Seit August 2013 erhalten Eltern pro Kind monatlich 150 Euro, wenn das Kind nicht in einer staatlich unterstützten Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege betreut wird. Die Eltern können die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.
Bis 2018 will der Bund den Ländern Finanzmittel für das Betreuungsgeld zur Verfügung stellen: Für den Bedarf in Bayern reichten diese Mittel aber nicht aus, sagte Huber. Pro Jahr müsse der Freistaat daher rund 100 Millionen Euro zuschießen. Ab 2018 komme Bayern dann allein für die gesamte Summe auf - nämlich 230 Millionen Euro pro Jahr.