Schulseelsorge hat sich dem Ratsvorsitzenden zufolge in den vergangenen Jahren zu einer breit akzeptierten Form kirchlicher Präsenz in der Schule entwickelt. Dies zeige sich besonders in den Qualifizierungsangeboten, die mittlerweile in fast allen Landeskirchen eingerichtet seien.
Die Leitlinien beschreiben für den kirchlichen und staatlichen Bereich verlässliche Bedingungen und Standards für die Seelsorge in der Schule. Als kirchliches Angebot richte sich evangelische Schulseelsorge an Schüler, Kollegium, Eltern und andere Mitarbeiter in der Schule. Sie biete Rat und Hilfe sowie religiös-ethische und liturgisch-spirituelle Begleitung im Horizont des christlichen Glaubens. Schulseelsorge sei kein verlängerter Religionsunterricht, heißt es in dem EKD-Text. Das seelsorgerliche Einzelgespräch stehe unter einem besonderen Schutz, heißt es mit Hinweis auf die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses.
Im Schuljahr sowie zu besonderen Anlässen und Übergängen biete Schulseelsorge Andachten, Meditationen und Schulgottesdienste an. Um religiösen Angeboten einen besonderen Ort zu geben, biete sich auch ein Raum der Stille an, heißt es in dem Text. Zudem arbeiteten die Beauftragten für Schulseelsorge mit kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen, wie der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, psychologischer Beratung, Kinderschutzbund, Polizei sowie evangelischer Jugendarbeit, zusammen. Auch sei sie Partner schulischer Krisenintervention.