Foto: Ulrike Märkel
Der Rohingya Sani B. geht mit Helferin Sara die Unterlagen seiner Flucht durch.
Er darf bleiben - vorerst
Kirchenasyl im Ruhrgebiet für einen Rohingya
Während auf dem Evangelischen Kirchentag engagiert zum Thema Flüchtlingspolitik diskutiert wurde, bat in Dortmund ein Flüchtling aus Myanmar (Birma) um Kirchenasyl. Er gehört der muslimischen Minderheit der Rohingya an. Hunderttausende Menschen der verfolgten Volksgruppe sind weltweit auf der Flucht und auf der Suche nach einer neuen Heimat.

Der Flüchtling Sani B. (Name geändert) erscheint an einem Abend Mitte Juni in Begleitung von zwei Frauen bei einer abendlichen Veranstaltung der Kirchengemeinde. Am Ende bleibt der junge Mann in der Kirchenbank sitzen. Als der letzte Kirchenbesucher gegangen ist, bittet er den Pfarrer um Kirchenasyl.

In gebrochenen Englisch erklärt er, dass er der muslimischen Minderheit der Rohingya angehört. Er sei von Bangladesch über Indien, den Iran und die Türkei nach Europa geflohen. Seine Familie habe er bei Unruhen in der Heimat Myanmar und während der Flucht verloren. Seine ganze Hoffnung auf eine sichere Zukunft liegt nun in Deutschland. Doch auch hier wolle man ihn nicht haben. Sein Widerspruch gegen die Rückführung nach Frankreich sei vor dem deutschen Verwaltungsgericht nun endgültig gescheitert.

Den Gerichtsbeschluss zu seiner Abschiebung hat Sani B. mit den anderen Papieren in die Kirche mitgebracht. Die Behördenbriefe und die Kopien seines Familienbuches mit den Namen der toten Familienmitglieder trägt er in einem kleinen Rucksack bei sich. Sie sind alles, was er besitzt.

Die Unterlagen und Papiere belegen seine Fluchtgeschichte, unter anderem zehn Jahre im Flüchtlingslager Cox Bazaar in Bangladesch. Die Frauen, die den Flüchtling ehrenamtlich begleiten, haben die über zwanzig Jahre währende Flucht auf Grundlage der Erzählungen und der vorhandenen Papiere auf zwei Din-A4-Blättern zusammengefasst.

Keine Rechte als staatenloser Rohingya

Eine von ihnen ist Sara, die selbst aus ihrem Heimatland fliehen musste und nun anderen Flüchtlingen hilft: "Wir wussten nicht mehr weiter. Darum bitten wir heute um Hilfe", erklärt sie den Schritt, um Kirchenasyl zu bitten. "Sani steht unmittelbar vor seiner Abschiebung. Wir warten eigentlich nur noch auf den Brief der Ausländerbehörde." In diesem letzten Schreiben an den Asylbewerber wird in knappem Bürokratendeutsch Zeit und Ort angegeben, an dem er sich zur Abschiebung mit einem leichten Gepäckstück bereitzuhalten habe.

"Wir sind in großer Sorge, dass er von Deutschland aus über Frankreich direkt nach Myanmar abgeschoben wird. Dort hat er als staatenloser Rohingya keine Rechte und wäre von Gewalttätigkeiten unmittelbar bedroht", sagt Sara nachdrücklich.

Der Gemeindepfarrer beschließt spontan, den Flüchtling für die erste Nacht in der Gemeindewohnung aufzunehmen, um am nächsten Morgen die nächsten Schritte in Ruhe überlegen zu können. "Mit einer solchen Situation wird man nicht täglich konfrontiert. Ich sehe das als positive Herausforderung an", sagt er: "Aber eine Gemeinde kann so eine Erfahrung stärken." Seinen Namen und den Namen der Gemeinde will er aber nicht öffentlich machen. Denn in Dortmund haben Rechtsextremisten schon im Mai öffentlich zur Hetzjagd auf Flüchtlinge im Kirchenasyl aufgerufen.

Panische Angst vor der Abschiebung

Noch bis tief in die Nacht sitzen Sani und seine Helferinnen zusammen. Die panische Angst vor der Abschiebung sieht man Sani B. deutlich an. Er hat Angst, alleine zu bleiben, weil dann wieder die bösen Gedanken und Alpträume kommen.

Am nächsten Morgen lädt das Pfarrer-Ehepaar zu einem gemeinsamen Frühstück im Pfarrgarten ein. Sani B. erzählt noch einmal die Geschichte seiner jahrelangen Flucht. Sein Heimatdorf sei Anfang der 1990er Jahren bei Unruhen niedergebrannt worden, der Großvater in den Flammen seines Hauses umgekommen. Vater und Bruder seien später getötet worden. Nachbarn erzählten ihm, dass die Mörder von der berüchtigten Grenzschutzpolizei Nasaka gewesen seien.

In den nächsten Tagen erzählt Sani B. mehr über seine Vergangenheit. Er war zehn Jahre alt, als er die Gewalttaten gegen seine engsten Verwandten mit eigenen Augen ansehen muss. Das Vertrauen zu den Deutschen, die ihm helfen wollen, wächst. Er zeigt das einzige Bild, das er von seiner Familie hat. Auf der schon etwas verblassten Fotografie ist eine Gruppe von Kindern zu sehen. Er deutet auf das Bild und sagt: "Ganz hinten stehe ich und da vorne, das ist meine Schwester Golumba – der Name bedeutet Blume des Frühlings."

Dann springt er auf und nimmt ein Brotmesser zur Hand, um die schrecklichen Taten zu veranschaulichen, denen die Familie ausgesetzt war: "Sie haben meinen Bruder getötet. Überall lagen Leichen herum. Diese Bilder verlassen mich nicht. Nachts, wenn ich allein bin, sehe ich alles wieder vor mir. Die Gedanken daran kann ich dann nicht mehr vertreiben."

Wenn er erst einen Pass hat, möchte er nach Bangladesch reisen, um seine kleine Schwester zu suchen, erzählt er und weint. Sie sei auf der Flucht gemeinsam mit der Mutter am Grenzposten zwischen Bangladesch und Indien verloren gegangen. Er zeigt das Schreiben mit dem Einverständnis Frankreichs, ihn zurückzunehmen. Es klingt, als ob über den Transfer einer Ware verhandelt wird: "Die Ru?ckfu?hrung des Betroffenen muss zwischen Montag und Freitag von 8.00 Uhr bis 14:00 Uhr am Flughafen Charles de Gaulle (Paris) durchgefu?hrt werden. Sie mu?ssen darauf achten, mich unter allen Umständen fu?nf Werktage vor dem Datum des Transfers zu benachrichtigen."

Kirchenleitung sichert Rückendeckung zu

Der Pfarrer hat gemeinsam mit seiner Frau entschieden, den um Hilfe suchenden Flüchtling in dieser Woche nicht einfach vor die Tür zu setzen. Bis zum Ende der ersten Woche wird das Grundlegende von den Gemeindepfarrern selbst geklärt. Die Gespräche zwischen Pfarrer, Kirchenkreis und Landeskirchenamt sind konstruktiv, die Kirchenleitung sichert die notwendige Rückendeckung zu für den Plan, dem Flüchtling vorübergehend Kirchenasyl zu gewähren. In jedem Fall kann er aber so lange bleiben, bis seine Lage geklärt ist und Hoffnung auf ein neues Asylverfahren in Deutschland besteht. Dann könnte die aktuell gravierend verschärfte Situation der Rohingya in die Entscheidung über einen dauerhaften Aufenthalt einbezogen werden.

Das Pfarrer-Ehepaar informiert nach und nach die engsten Gemeindemitarbeiter. Dass es einen neuen Besucher gibt, der seit wenigen Tagen erstaunlich oft an den Kirchenveranstaltungen teilnimmt, ist in der Gemeinde nicht verborgen geblieben.

Die beiden stoßen mit ihrer spontan getroffenen Entscheidung auf viel Verständnis, auch weil sie diese mit einer Gewissensfrage begründen. Der Pfarrer erklärt: "Als wir von seiner Lebensgeschichte erfahren haben, gab es keinen Zweifel: Unser Gewissen und Glauben verbieten es, diesem jungen Mann den Schutz zu verweigern. Es ist skandalös, welche 'Fälle' durch das Raster einer immer schnelleren behördlichen Abschiebung fallen."

Bei den Presbytern wirbt er dafür, Sani B. vorübergehend eine Herberge zu geben: "?r ist als Rohingya besonders gefährdet, wenn er in sein Heimatland abgeschoben wird. Es ist doch wirklich würdelos und unmenschlich, wenn ein Mensch trotz so einer eindeutigen Bedrohung abgeschoben wird."

Die Frau aus dem Presbyterium nickt und nimmt die Nachricht mit westfälischer Gelassenheit auf: "Na dann besprechen wir das doch nochmal in Ruhe in unserer nächsten Sitzung." Zum Abschied schüttelt sie dem Flüchtling, der verlegen neben der kleinen Gruppe steht, herzlich die Hand.

Sanis Unterstützerin Sara erzählt am nächsten Tag von dem Besuch bei einem Rechtsanwalt, der auf Asylrecht spezialisiert ist. Er würde das Kirchenasyl in diesem Fall als sinnvoll ansehen. Sie berichtet weiter, dass Sani nach europäischen Recht ab sofort nach Frankreich abgeschoben werden kann, und der Anwalt befürchte, dass man Sani B. trotz der veränderten politischen Lage in seinem Heimatland in Frankreich nicht noch einmal anhören würde. Vielmehr könne er direkt aus dem Transitbereich des Flughafens Charles de Gaulles weiter abgeschoben werden. In dem Abschiebebescheid steht die Begründung: "Im Anbetracht dessen, dass unter Berücksichtigung der individuellen Umstände in diesem speziellen Fall keine unverhältnismäßige Gefährdung der Interessen seines privaten und familiären Lebens besteht", sei seine Abschiebung gerechtfertigt. Die Realität der verfolgten Rohingya beschreibt dieser Satz nicht.

Über Trampelpfade durch die Türkei

Wird Sani B. abgeschoben, war der weite Weg von Myanmar nach Europa umsonst. Mit bezahlten Schleppern kam Sani B. bis nach Europa: 2.000 Euro kostete ihn allein der Weg vom Iran über Trampelpfade durch das Gebirge in die Türkei. Damit waren alle seine Ersparnisse aufgebraucht.

Bei den Gemeindemitgliedern ist die Reaktion auf die Entscheidung, ihm zu helfen, überwältigend positiv. Am Sonntag war er im Gottesdienst dabei. "Ich habe hier mit den anderen zusammen Musik gemacht", sagt er sichtlich stolz und zeigt auf die Stühle neben dem Altar.

Die manchmal endlos erscheinenden Tage ohne sinnvolle Beschäftigung füllt Sani B. inzwischen, indem er in der Gemeinde mit anpackt. Als die Küsterin ihren Kopf durch die Tür der Sakristei steckt, in der Sani gerade beim Aufräumen hilft, wird er ihr als "unser neuer Nachbar" vorgestellt. Der Presbyter Klaus M., ein Rentner, der früher Brücken baute, legt ihm seine Hand auf die Schulter und zeigt mit der anderen auf die Tische. "Und du hilfst uns gleich noch beim Tische tragen?" Sani B. nickt mit dem Kopf. Wo sprachliche Barrieren bestehen, funktioniert die Verständigung auch nonverbal.

Der Flüchtling aus Südostasien ist nach nur wenigen Tagen von der Gemeinde aufgenommen worden. Von Vorbehalten gegen einen Muslim in der christlichen Gemeinde ist bei den Menschen nichts zu spüren. Im Gegenteil - dem Gast wird viel freundliche Neugierde entgegengebracht. Auf dem Gemeindefest feiert Sani B. bis zum späten Abend mit.

"God bless you!"

Eine Woche ist seit dem überraschenden Besuch des Flüchtlings vergangen. Das Pfarrer-Ehepaar ist erleichtert: "Der Anwalt hat bei der Ausländerbehörde gegen die Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit Widerspruch eingelegt. Der tiefere Sinn des Kirchenasyls, genug Zeit zu gewinnen, um alle Einzelheiten seines Schicksals noch einmal ausführlich prüfen zu können, hat sich in diesem Fall erfüllt", sagt das Ehepaar.

Die ersten Entscheidungen dafür, dass Sani B. erstmal bleiben darf, sind getroffen. Als der gläubige Muslim hört, dass er erstmal in der Gemeinde bleiben darf, ruft er dem Pfarrer "God bless you!" zu. Um welchen Gott es sich handelt, spielt in diesem Moment ganz offensichtlich überhaupt keine Rolle.

Sani B. möchte am Abend feiern. Er lädt seine Helferinnen zum Essen ein, es gibt gefüllte Teigteile, eine bengalische Spezialität. Laura bringt ein Gastgeschenk mit - einen Cricketschläger mit einem roten Lederball. Sie weiß, dass Sani B. in der Vergangenheit in einer Cricket-Mannschaft gespielt hat. Der Sport ist in den ehemaligen englischen Kolonien beliebt, auch in Bangladesch.

Sani B. strahlt über das ganze Gesicht. Er nimmt den Griff fest in beide Hände und holt weit zum Schlag aus. Man hört ihn das erste Mal in dieser Woche lachen. Was er sich für die Zukunft wünscht? "Ich möchte hier bleiben dürfen und mich nicht mehr verstecken müssen, sondern einfach im Park mit Freunden Cricket spielen", sagt er.

Am Donnerstag, 18. Juni, wird das Presbyterium noch offiziell über das Kirchenasyl beraten. Dann wird Sani B. voraussichtlich der 460. Flüchtling in Deutschland sein, dem die Kirche ein schützendes Dach bietet.