Für gemeinsames Abendmahl finden sich Nischen
Während es beim 2. Ökumenischen Kirchentag in München kein gemeinsames Abendmahl von Protestanten und Katholiken geben wird, ist an anderen Orten die christliche Gemeinschaft am "Tisch des Herrn" längst geübte Praxis. In Krankenhäusern, Gefängnissen und auch in einzelnen Gemeinden gehen evangelische und katholische Christen regelmäßig gemeinsam zum Abendmahl beziehungsweise zur Eucharistie.
10.05.2010
Von Daniel Knep

Diese Praxis einer eucharistischen Gastfreundschaft verstößt gegen die Grundregeln der katholischen Kirche, die sich zusammen mit der orthodoxen Kirche allein in der Nachfolge der Apostel sieht. Aus dieser Perspektive haben Abendmahlsfeiern anderer Konfessionen keine Gültigkeit, weil die Geistlichen, die die Feier leiten, dazu eigentlich gar nicht berechtigt seien. Allerdings sei es "theologisch verantwortbar und in vielen Fällen pastoral sogar geboten", einander gegenseitig zum Mahl einzuladen, schreibt das katholische Institut für Ökumenische Forschung Tübingen in einem Thesenpapier. Die ökumenische Arbeit habe einen Stand erreicht, der "gebietet, zu einer offiziellen Praxis eucharistischer Gastfreundschaft als Normalfall zu kommen".

Keine öffentliche Stellungnahme

Menschen in extremen Situationen wird auch jetzt schon von halboffizieller katholischer Seite die Teilnahme am gemeinsamen Abendmahl zugestanden. Einige Klinikseelsorgen weisen auf ihrer Internetseite darauf hin, dass alle Christen an den Gottesdiensten teilnehmen können. Diese werden dort im wöchentlichen Wechsel katholisch und evangelisch gefeiert. Aus Bedenken, diese Praxis der auch das Abendmahl integrierenden Gastfreundschaft könnte Schaden nehmen, möchten die Seelsorger in den Krankenhäusern nicht öffentlich Stellung beziehen. "Das Heil der Seelen ist das höchste Gesetz", erklärt der katholische Seelsorger einer Uniklinik unter Berufung auf den letzten Satz des Kirchenrechtes.

In den Vollzugsanstalten ist die Lage ähnlich. Im Knast kann ein Mensch "nur aus juristischen Gründen vom Gottesdienst ausgeschlossen werden", sagt ein Gefängnisseelsorger. Habe jemand in diesen pastoralen Sondersituationen das Bedürfnis, seinen Glauben durch Teilnahme an der Eucharistie zum Ausdruck zu bringen, sei es durchaus angemessen, dieser Öffnung den Vorrang zu geben, findet Thomas Broch, Pressesprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Schwierig für Partner unterschiedlicher Konfessionen

Eine schmerzliche Situation erleben Familien, in denen die Partner unterschiedlichen Konfessionen angehören und die ihrer Kirche verbunden sind. Streng genommen müssten sie am Sonntagvormittag getrennte Wege zu den Gottesdiensten ihrer jeweiligen Kirche gehen. Viele gehen wechselweise in den katholischen und evangelischen Gottesdienst. Dort nehmen sie dann beide an der Eucharistie beziehungsweise am Abendmahl teil. Er könne sich nicht vorstellen, dass ein "verantwortungsbewusster Seelsorger" Christen von der Kommunion (Eucharistie) zurückweist, sagt Broch. In der seelsorgerischen Praxis seien eben auch menschliche Erwägungen im Spiel: "Das eine sind die Buchstaben des Gesetzes, das andere ist die pastorale Notwendigkeit."

Im Dekanat Neresheim (Ostalbkreis/Baden-Württemberg) gibt es eine Teilgemeinde, in der die gemeinsame Kommunion akzeptiert ist. "Uns verbindet der Glaube an Gott", sagt eine Katholikin aus dem Dekanat. Sie empfiehlt den Kirchen, dieses Thema endlich anzugehen. Denn die klaren Regeln, die sich mit dem religiösen Alltag oft nicht verbinden ließen, sorgten bei Traditionsbewussten für Verwirrung. Es gebe zu viele Unterschiede, allein in der Heiligen- und Marienverehrung, sagt ein anderer Katholik aus dem Dekanat und fügt hinzu: "Dennoch eint die Konfessionen der Glaube. Ich bin für Einheit in der Vielfalt."

Grenzen klar definiert

Für die Ökumene hat sich die katholische Kirche mit dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) geöffnet. Die Grenzen sind allerdings klar definiert: Eucharistiegemeinschaft ist nach römisch-katholischem Verständnis Zeichen und Vollzug der Einheit, die Übereinstimmung im Wesentlichen des Glaubens voraussetzt. Die Kirchen der Reformation stimmen nicht damit überein. "Wer bin ich, dass ich jemand vom Tisch des Herrn ausschließen könnte, zu dem Jesus selbst alle Menschen eingeladen hat", ist die Position vieler evangelischer Pfarrer.

Während des 1. Ökumenischen Kirchentages 2003 hatten zwei Gottesdienste in der Berliner Gethsemane-Kirche außerhalb des offiziellen Kirchentagsprogramms für Aufregung gesorgt. Dort verteilte ein katholischer Pfarrer die Kommunion auch an Protestanten, und ein anderer empfing das evangelische Abendmahl. Dieser Verstoß gegen katholisches Kirchenrecht blieb nicht ohne Nachspiel. Die katholischen Pfarrer Bernhard Kroll und Gotthold Hasenhüttl wurden anschließend von ihren Bischöfen diszipliniert.

epd