Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Udo Pastörs bei einer Veranstaltung in Saarbrücken am 25. Februar 2009 "Juden und Türken böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt" hat. (AZ: 35Ls 414 aus 09)
Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Juli Anklage gegen den 57-Jährigen erhoben, nachdem Ausschnitte seiner 60-minütigen Rede beim Politischen Aschermittwoch der NPD in Saarbrücken veröffentlicht worden waren. In der Rede, die im Prozess als Tonaufzeichnung komplett wiedergegeben wurde, nannte Pastörs Deutschland eine "Judenrepublik" und sprach mit Blick auf türkische Zuwanderer von "Samenkanonen" und der Gefahr einer "Überfremdung". Der NPD-Politiker rief die Bürger auf, sich dagegen zu wehren, "notfalls auch mit der Hand".
Die Vorsitzende Richterin Susanne Biehl begründete den Urteilsspruch damit, dass Pastörs in seiner Rede nationalsozialistisches Wortgut benutzt habe. "Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos", sagte Biehl. Wenn die Menschenwürde verletzt werde, seien der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt.
Pastörs will in Revision gehen
Das Gericht blieb mit dem verhängten Strafmaß von zehn Monaten auf Bewährung und 6.000 Euro Strafe knapp unter der Forderung von Staatsanwalt Bernd Reimers. Er hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 6.000 Euro verlangt. Der Anwalt des Angeklagten, Björn Clemens aus Düsseldorf, kündigte Revision gegen das Urteil an. Die Redeinhalte seien in vollem Umfang vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Strafprozess in Saarbrücken wurde von scharfen Sicherheitskontrollen begleitet. Die mehr als 70 Zuhörer, überwiegend mutmaßliche Sympathisanten des Angeklagten, wurden vor Betreten des Gerichts durchsucht. Die Teilnahme am Verfahren war nur mit speziellen Eintrittskarten erlaubt. Im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes galt ein Kundgebungsverbot.
Pastörs ist seit 2006 Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landtag in Schwerin hatte im Juli 2009 seine Immunität aufgehoben.