Union und FDP wollen nach einem Zeitungsbericht die Strafverfolgung bei Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verschärfen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) berichtet, regen die Rechtsexperten der Koalition in einem gemeinsamen Papier an, bei Sexualdelikten in der Regel keine schriftlichen Strafbefehlsverfahren mehr zu führen. Damit sollen die Täter sich immer in öffentlicher Verhandlung vor Gericht verantworten müssen. Zudem sollen zivilrechtliche Entschädigungsansprüche von Missbrauchsopfern nicht mehr nach 3, sondern erst nach 30 Jahren verjähren.
Bergmann: Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz
Über die Eckpunkte der rechtspolitischen Sprecher Michael Grosse-Brömer (CDU) und Christian Ahrendt (FDP) für den geplanten Runden Tisch berichteten auch andere Medien. Als präventive Ansätze wollen die Rechtsexperten unter anderem Beratungsstellen für Menschen mit pädophiler Neigung an jeder Universitätsklinik aufbauen und bundesweit anonyme Anlaufstellen für Opfer einrichten, die Hilfe und Beratung bieten.
Der ressortübergreifende Runde Tisch der Bundesregierung nimmt an diesem Freitag seine Arbeit auf. Er soll Schlüsse aus den vielen bekanntgewordenen Missbrauchsfällen in kirchlichen und anderen Einrichtungen ziehen und helfen, solche Fälle künftig zu verhindern.
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann (SPD), forderte eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. "Damit würde die Gesellschaft deutlich machen, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind", sagte die Ex-Familienministerin der "Passauer Neuen Presse" (Mittwoch). Zudem zeigte sie sich offen für die Verlängerung von Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch.