Der niederländische Staat müsse Maßnahmen gegen diese Partei ergreifen, um die volle Gleichberechtigung von Frauen zu gewährleisten, urteilte der Hohe Rat, das höchste Gericht des Landes, am Freitag in Den Haag. In den Niederlanden wird am 9. Juni ein neues Parlament gewählt.
Unter Berufung auf die Bibel lässt die SGP Frauen nicht auf Wahllisten zu und schließt sie auch von Parteiämtern aus. Nach SGP-Sicht sind öffentliche Ämter der Bibel zufolge nur Männern vorbehalten. Die Partei ist seit 1922 im Parlament vertreten und hat dort zur Zeit jeweils zwei Sitze in der Ersten und der Zweiten Kammer. Im Europäischen Parlament ist die ultrakonservative Partei, die die Theokratie (Gottesherrschaft) anstrebt, mit einem Abgeordneten vertreten.
Die niederländische Regierung dürfe diesen Standpunkt nicht länger tolerieren, erklärten nun die Richter. Sie verstoße damit gegen die Frauenkonvention der Vereinten Nationen und das in der niederländischen Verfassung festgelegte allgemeine Wahlrecht und den Gleichheitsgrundsatz. Diesen demokratischen Prinzipien sei die Religionsfreiheit untergeordnet, betonten die Richter.
Gegen den Ausschluss von Frauen bei der SGP hatten Frauenorganisationen geklagt und bereits 2005 recht bekommen. Danach musste der Staat auch die Subventionen von rund 800.000 Euro pro Jahr für die Partei streichen. Ein richterliches Verbot der Parteienfinanzierung sei allerdings unzulässig, urteilte jetzt der Hohe Rat. Die Regierung dürfe selbst entscheiden, mit welchen Mitteln sie die SGP zwinge, das passive Wahlrecht von Frauen zu gewährleisten. Nach dem Urteil der ersten Instanz hatte die SGP 2006 ihre Statuten verändert und Frauen zumindest als passive Mitglieder zugelassen.