Umsetzung des Pflegegesetzes scheitert am Geld
Das neue Pflegegesetz vom Sommer 2009 galt in Politik und Verbänden zunächst als Erfolg: "Nun können behinderte Menschen ihre Pflege-Assistenten mit in die Klinik nehmen", lobte damals Jens Merkel von ForseA, dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen. Doch von der Regelung profitieren heute bundesweit weniger als 1.000 Behinderte. Dabei bräuchten viel mehr Patienten im Krankenhaus eine Vertrauensperson an ihrer Seite.
08.04.2010
Von Sarah Salin

Bundesweit gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp sieben Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. Gerhard Barts, Vorsitzender von ForseA, berichtet: "Wir wissen von zahlreichen Fällen, in denen Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus zu wenig Betreuung und schlechte Behandlung erfahren haben." Manchen Betroffenen würden sogar Medikamente gegeben, allein um sie zu beruhigen. Anzunehmen sei auch, dass es wegen ökonomischer Zwänge in Kliniken zu verfrühten Entlassungen komme.

Darüber hinaus gibt es bundesweit mehr als 500.000 Menschen, denen eine von der Pflegekasse bezahlte Hilfskraft zugestanden wird, beispielsweise stark demente Personen. "Menschen, die ihre Assistenz von ambulanten Diensten oder anderen Anbietern erhalten, haben zwar den gleichen Wunsch und auch Bedarf - könnten aber auch nach neuem Recht nicht von ihrer Assistenzkraft ins Krankenhaus begleitet werden", moniert die Bundestagsfraktion der Grünen. Sie nennt diesen Sachverhalt "eine ernüchternde Realität", die schwer nachvollziehbar sei. Auch Jens Merkel von ForseA kritisierte diese Ungleichbehandlung von Menschen mit hohem Hilfebedarf, sie sei durch nichts begründbar.

Die Lösung: Mehr Geld - aber woher soll es kommen?

Um dies zu ändern, müsste mehr Geld ausgegeben werden. Allein durch das im Sommer 2009 verabschiedete Assistenzpflegebedarfsgesetz entstünden der Pflegeversicherung jährlich Mehrausgaben von etwa 50.000 Euro, hieß es im Gesetzentwurf vom 2009. Unklar sei, welche Zusatzkosten auf die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Länder und Kommunen als Sozialhilfeträger zukommen. So gehen bislang die allermeisten Betreuungsbedürftigen allein ins Krankenhaus. Darunter sind auch viele Behinderte, die vor einem Krankenhausaufenthalt besonders große Angst haben.

"Die Betreuer von behinderten Patienten werden daher in der Regel bei Krankenhausaufenthalten mit einbezogen" sagt Ricarda Klein, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats in Berlin, die bis zum vergangenen Jahr noch selbst im Krankenhaus arbeitete. Doch sehe sie auch, dass sich die Pflegesituation für Behinderte in Kliniken durch die hohe Arbeitsverdichtung nicht wünschenswert entwickle.

Die Öffentlichkeit interessiert sich nicht für das Gesetz

Die zuletzt 2007 bundesweit repräsentativ angelegte Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in Köln zeigt: Es gibt für immer weniger Pflegekräfte immer mehr Arbeit. So wurden innerhalb von zehn Jahren rund 48.000 Krankenpflegestellen abgebaut. 92 Prozent der Befragten berichteten von einem kontinuierlichen Anstieg des Arbeitsaufwandes für das Pflegepersonal.

Vor diesem Hintergrund erscheint es schwierig, auf die Bedürfnisse von chronisch kranken oder behinderten Patienten einzugehen. Das Forschungsprojekt Initiative Nachrichtenaufklärung der Uni Dortmund listet gesellschaftlich relevante Themen auf, die in den Medien nicht genügend berücksichtigt werden. Das Assistenzpflegebedarfsgesetz von 2009 wurde demnach so wenig beachtet, dass es auf Platz eins des aktuellen Rankings landete.

epd