Verfassungsklage gegen "Elena" eingereicht
Nach der Vorratsdatenspeicherung steht die nächste Datensammlung zur Prüfung beim Verfassungsgericht in Karlsruhe an: Datenschützer haben 22.000 Mitkläger gegen "Elena" zusammengebracht. Hinter dem Wort verbirgt sich der "elektronische Entgeltnachweis", der dereinst die größte Datensammlung des Landes werden könnte.

Die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ("Elena") denken bereits an weitere Aktionen. Am Mittwoch übergab der Verbund von Datenschutz-Organisationen die Akten mit den Unterschriften von mehr als 22.000 Klägern gegen die Datenbank dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Wir sehen die "Elena"-Beschwerde als Teil eines größeren Projektes. Und wir haben in diesem Zusammenhang auch etwas gegen den geplanten Personalausweis", sagte die Mitbegründerin des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, Rena Tangens.

"Unserer Ansicht nach verstößt "Elena" gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit", erklärte der Dortmunder Anwalt Meinhard Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert.

Regierung will Papierkram eindämmen

Mit "Elena" will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.

Seit Jahresbeginn müssen die Arbeitgeber die Daten monatlich an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Von 2012 an können die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder auch verweigern. Datenschützer und Gewerkschaften befürchten, dass "Elena" dem Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz Tür und Tor öffnet.

Der Umfang der zentralen Speicherung soll aber nochmals auf den Prüfstand kommen. Das haben die Koalitionsspitzen der Bundesregierung vereinbart. Es sollen dabei vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden.

Auftrieb durch Verfassungsrichter

Mit ihrem Urteil vom 2. März hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe für Aufsehen gesorgt und Datenschützern Auftrieb gegeben. Demnach dürfen Telefon- und Internetdaten in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Die Karlsruher Richter gaben damit der größten Massenklage in der Geschichte der Bundesrepublik statt. Fast 35.000 Bürger hatten sich der Klage angeschlossen.

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs Monate war Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden, um Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher zu erleichtern. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie.

Die Karlsruher Richter erteilten einer Speicherung aber keine generelle Absage. Die EU-Richtlinie stellten sie nicht infrage. Für eine mögliche Neufassung des Gesetzes machten sie aber klare Vorgaben: So muss die Sicherheit der Daten durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein, und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung für diesen speziellen Fall: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

dpa/fra