Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Vizefraktionschef im Bundestag, Olaf Scholz, sagte dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwoch-Ausgabe): "Man kann gesetzlich regeln, dass bei solchen Taten mit geringen Werten nicht sofort eine fristlose oder eine Verdachtskündigung ausgesprochen wird, sondern eine Abmahnung."
Man müsse den Gerichten mehr Spielraum lassen, sagte Scholz, denn: "Viele Menschen können einfach nicht verstehen, dass beispielsweise Banker oder Manager Millionenabfindungen bekommen und eine Verkäuferin wegen ein paar Euro ihren Job verliert." Die SPD hat deshalb eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. "Unser Vorschlag zur Lösung dieser Bagatelldelikte liegt im Bundestag, und wenn er nicht in dieser Legislaturperiode eine Mehrheit findet, dann eben ab 2013."
In der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht einigten sich die Altenpflegerin und ihr ehemaliger Arbeitgeber am Dienstag auf einen Vergleich: Die 58-Jährige erhält von der Konstanzer Spitalstiftung 25.000 Euro Abfindung sowie zusätzlich rückwirkend mehrere Monatslöhne. Dieser Anteil muss noch berechnet werden, beträgt aber höchstens 17.500 Euro. Die Altenpflegerin war fast 17 Jahre lang in dem Seniorenheim beschäftigt. Im April 2009 hatte sie sechs Maultaschen mitgenommen, die ursprünglich für Bewohner des Seniorenheims bestimmt waren, aber ohnehin sonst im Müll gelandet wären. Ihr war fristlos gekündigt worden.
SPD für Abmahnungen bei Bagatelldelikten
Nach dem Urteil zum Maultaschendiebstahl einer Altenpflegerin drängt die SPD auf eine Gesetzesänderung: Statt einer fristlosen Kündigung sollen "Taten mit geringen Werten" abgemahnt werden.
dpa