Margot Käßmann: Ein Jahr Führerscheinentzug
Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, muss wegen ihrer Alkoholfahrt für zehn bis zwölf Monate auf den Führerschein verzichten.

Außerdem muss sie eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Donnerstag mitteilte. Da die Theologin einen entsprechenden Strafbefehl akzeptiert habe, brauche sie nicht vor Gericht zu erscheinen.

Käßmann war am Abend des 20. Februars von der Polizei mit dem Auto gestoppt worden, nachdem sie in der Innenstadt von Hannover eine rote Ampel missachtet hatte. Ein Blutalkoholtest erbrachte einen Wert von 1,54 Promille. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten Autofahrer ab 1,1 Promille Alkohol im Blut sieben Punkte im Verkehrszentralregister.

Rücktritt von allen Ämtern

Käßmann trat am 24. Februar als hannoversche Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende zurück. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft in Lüneburg, wie die Informationen an die Medien gelangten. Die "Bild"-Zeitung hatte drei Tage nach dem Zwischenfall erstmals darüber berichtet.

Das Strafmaß liegt im üblichen Rahmen bei Fällen, in denen Menschen erstmals entsprechend alkoholisiert am Steuer auffallen. "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", hatte Käßmann erklärt. Sie "bedauere das zutiefst".

Besuch beim Ökumenischen Kirchentag

Unterdessen zeichnet sich für die Theologin ein schnelles Comeback ab. Auf dem Ökumenischen Kirchentag Mitte Mai in München wird Käßmann einen Hauptvortrag halten und unter anderem eine Bibelarbeit gestalten. Sie will einen großen Teil der ursprünglich 14 vorgesehenen Veranstaltungen wahrnehmen. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gibt es den Wunsch, Käßmann in Zukunft wieder ein wichtige Rolle zu geben. Sie ist seit dem Rücktritt nicht mehr öffentlich aufgetreten.

epd/dpa