Wie verantwortlich können Dritte für Amokläufe sein?
Der geplante Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden steht auf der Kippe. Das Landgericht Stuttgart hat umfangreiche Nachermittlungen verlangt - und damit die Anklage gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung infrage gestellt. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart machte klar: Sollte das Landgericht Stuttgart das Hauptverfahren nicht eröffnen, werde die Anklagebehörde Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.
16.03.2010
Von Roland Böhm

Die Anklage wirft dem Vater des Amokläufers Tim K. fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Der 17-jährige ehemalige Realschüler hatte die Waffe, mit der er 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer seiner Eltern gefunden. Opferanwalt Jens Rabe sieht die Hauptverhandlung trotz der Nachermittlungen nicht gefährdet: "Es ist jetzt Anklage erhoben. Das macht man ja auch nicht einfach so." Nachermittlungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens seien "ein ganz normaler Vorgang".

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies dann jedoch eine Anklage an. Der erste Prozess seiner Art gegen den Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung solle wachrütteln, hatte er jüngst betont. "So einen Fall hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Wir hatten noch nie einen Strafprozess, bei dem jemand Drittes in Bezug auf einen Amoklauf belangt worden ist." Er hoffe auf ein "generalpräventives" Signal: "In künftigen Fällen werden die Waffenbesitzer nicht sagen können, wir hatten keine Ahnung." An dieser Einschätzung des Generalstaatsanwalts würden die Nachermittlungen nichts ändern, betonte ein Sprecher am Dienstag.

"Strafbefehl wäre keine angemessene Reaktion auf 15- fachen Mord"

Insbesondere geht es der 3. Jugendstrafkammer um die Frage, ob Tim K. den Code des Waffenschrankes seines Vaters gewusst haben könnte, erläuterte eine Gerichtssprecherin: "Damit ist auch eine andere Bewertung des Fahrlässigkeitsvorwurfs denkbar." Anhaltspunkte dafür gebe es in den Akten. Opferanwalt Rabe hält die Frage nach dem Code für die Bewertung der möglichen Fahrlässigkeit jedoch für "irrelevant": "Dann stellt sich eben die Frage: Warum wusste der Junge den Code? Und wenn der Vater wusste, dass er den Code kennt, warum hat er ihn dann bestehenlassen?"

Gisela Mayer, Hinterbliebene eines Opfers, reagierte am Dienstag entsetzt: "Ich kann das absolut nicht nachvollziehen." Sie sei immer davon ausgegangen, dass Fragen wie nach der Aufbewahrung von Waffe und Munition in einer Verhandlung geklärt werden sollten. "So ein Prozess ist vor allem ein Signal: Wie geht der Staat mit der familiären Verantwortung um?", sagte Mayer der Deutschen Presse-Agentur dpa. Auch eine Verzögerung der Hauptverhandlung sei schon ein Signal: "Ein Strafbefehl wäre keine angemessene Reaktion auf 15- fachen Mord."

dpa