Die US-Einwanderungsbehörde geht in Berufung gegen ein Urteil, mit dem deutschen Schulpflichtverweigerern Asyl in den Vereinigten Staaten gewährt wurde. Das Berufungsverfahren werde sich wohl mehrere Monate hinziehen, sagte Rechtsanwalt Michael Donnelly am Montag (Ortszeit) dem epd. Donnelly ist Mitarbeiter der "Home School Legal Defense Association", eines Rechtshilfeverbandes für Heimschülerfamilien. Außerdem vertritt er als Anwalt die aus Baden-Württemberg stammende Familie.
Das strenggläubige Ehepaar Hannelore und Uwe Romeike war im Sommer 2008 mit seinen fünf Kindern in die USA gekommen. Dort wollten sie ihre Kinder selber unterrichten, was in Deutschland untersagt ist. Die Romeikes stellten Antrag auf politisches Asyl. Zur Begründung gab die Familie an, dass sie sich in ihrer Heimat verfolgt fühlten, weil die Behörden die Schulpflicht mit Bußgeldbescheid und Drohungen durchsetzen wollten. Im Januar gab US-Einwanderungsrichter Lawrence Burman dem Asylantrag statt. Die deutsche Haltung verstoße gegen "alles, woran wir als Amerikaner glauben".
Der Berufungsantrag der Einwanderungsbehörde gegen die Asylgewährung habe ihn nicht überrascht, sagte Anwalt Donnelly. Vorläufig dürften die Romeikes in den USA bleiben. In rund zwei Monaten werde die Behörde ihren Berufungsantrag schriftlich begründen müssen.
Rund zwei Millionen Kinder werden nach Angaben des Erziehungswissenschaftlers Robert Kunzman von der Indiana University (Bloomington, Indiana) in den USA gegenwärtig zu Hause unterrichtet. Vermutlich liege die Zahl sogar höher, da die meist konservativ-christlich orientierten "Homeschool"-Eltern Untersuchungen misstrauten und keine Angaben machten.