Im öffentlichen Interesse müsse geklärt werden, woher die Boulevardpresse von dem Vorfall am 20. Februar wusste, sagte Pressesprecher Johannes Neukirch dem epd am Montag. Als erste Zeitung hatte "Bild" am 23. Februar über den Vorfall berichtet. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bestätigte inzwischen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Geheimnisverrats.
Weg in die Öffentlichkeit noch unklar
Das Innenministerium habe keine Erklärung dafür, wie Informationen über den Vorfall an die Öffentlichkeit gelangt seien, sagte ein Sprecher Schünemanns auf Anfrage. Der Minister hoffe, dass die Staatsanwaltschaft die Vorgänge zügig aufklärt.
Bereits wenige Stunden nach der Kontrolle Käßmanns sei Schünemann persönlich über die Alkoholfahrt informiert worden, sagte der Sprecher. Als Innenminister werde er über alle polizeilichen Maßnahmen gegen prominente Persönlichkeiten "nahezu unverzüglich" in Kenntnis gesetzt. Schünemann habe selbst keine weiteren Maßnahmen veranlasst.
Kirchensprecher Neukirch erläuterte, dass die Landeskirche von einer eigenen Anzeige abgesehen habe: "Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in so einem Fall von sich aus tätig wird." Sollten tatsächlich Beamte Dienstgeheimnisse weitergegeben haben, müsse dies aufgedeckt werden, um weitere Fälle zu verhindern.
Vier Anzeigen in Hannover
Käßmann war vor zwei Wochen von der Polizei angehalten worden, nachdem sie am Steuer ihres Dienstwagens eine rote Ampel missachtet hatte. Ein Blutalkoholtest erbrachte 1,54 Promille. Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland war daraufhin von ihren Ämtern zurückgetreten.
Bislang sind nach Angaben der hannoverschen Staatsanwaltschaft mindestens vier Anzeigen wegen eines möglichen Geheimnisverrats eingegangen. Eine weitere soll Staatsanwältin Irene Silinger zufolge der Generalstaatsanwaltschaft in Celle vorliegen. Ob die Lüneburger Staatsanwaltschaft von sich aus Ermittlungen aufnehme, müssten die Kollegen vor Ort klären, sagte sie. Der Fall werde von Hannover nach Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht mangelnder Objektivität zu vermeiden.
In den Anzeigen werden Silinger zufolge keine Tatverdächtigen genannt. Grundsätzlich dürften Beamte keine dienstlichen Informationen von sich aus an Dritte weitergeben. "Bei offiziellen Anfragen der Medien sind wir jedoch verpflichtet, nicht die Unwahrheit zu sagen." Zwar müssten die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, doch gebe es ein besonderes Informationsbedürfnis bei Personen des öffentlichen Lebens.