Schweizer für neues Gesetz zur Humanforschung
Die Schweizer haben für einen Verfassungsartikel gestimmt, mit dem die Forschung am Menschen geregelt werden soll. Ein neues Gesetz soll Menschenwürde Forschungsfreiheit schützen.
07.03.2010
Von Jan Dirk Herbermann

Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung am Sonntag mit großer Mehrheit einen neuen Verfassungsartikel zur Humanforschung gebilligt. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis betrug der Anteil der Ja-Stimmen 77,2 Prozent, wie die Bundeskanzlei in Bern mitteilte. Die Wähler in allen Kantonen hätten dem Verfassungsartikel zugestimmt. Mit dem neuen Verfassungsartikel 118b soll der Weg zu einem bundeseinheitlichen Gesetz über die Humanforschung geebnet werden, das neben dem Schutz der Menschenwürde auch der Forschungsfreiheit Rechnung trägt.

Nahezu alle Parteien, die Wissenschaftsorganisationen und die Wirtschaft hatten ein Ja empfohlen. Die rechtskonservative Volkspartei und die technikkritische Gruppierung "Basler Appell" hatten die Initiative abgelehnt. Die beiden Kirchen begrüßen zwar im Grundsatz eine bundeseinheitliche Regelung der Humanforschung, kritisieren aber zugleich Defizite beim Schutz der Menschenwürde.

Rund fünf Millionen Schweizer waren stimmberechtigt. Sie stimmten am Sonntag über zwei weitere Vorlagen ab, in denen es um die Anpassung von Rentensätzen und die Einführung eines Tieranwaltes geht.
 

epd