Wie Oberstaatsanwältin Irene Silinger sagte, werden die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht der mangelnden Objektivität zu vermeiden. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Eine vierte Strafanzeige sei noch auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover.
Käßmann war am 24. Februar nach einer Alkoholfahrt als EKD- Ratsvorsitzende und hannoversche Bischöfin zurückgetreten. Sie hatte sich mit 1,54 Promille im Blut ans Steuer ihres Dienstwagens gesetzt, war über eine rote Ampel gefahren und von der Polizei gestoppt worden.
Keine Weitergabe von Informationen erlaubt
Die Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats richten sich nicht gegen bestimmte Menschen. Ein Rechtsanwalt aus Hannover schreibt nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" an die Staatsanwaltschaft, offenbar hätten Polizeibeamte ein Geheimnis, das ihnen als Amtsträger anvertraut worden sei, unbefugt offenbart und dadurch die Rechte Käßmanns verletzt.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die den Alkoholwert von 1,54 Promille bekanntgab, sagte, bei Anfragen der Medien seien die Behörden verpflichtet, nicht die Unwahrheit zu sagen. Von sich aus dürften Beamte aber keine dienstlichen Informationen weitergeben.
dpa