Die Förderung neuer Solaranlagen soll auf Dächern einen Monat später als zunächst beabsichtigt vom 1. Juli an um 16 Prozent gekürzt werden. Auf Ackerflächen wird sie ganz eingestellt. Wer den Strom von Dachanlagen selbst verbraucht und nicht ins Stromnetz einspeist, bekommt einen Bonus von acht Cent je Kilowattstunde statt bislang 3,5 Cent. Das vereinbarten die Spitzen der schwarz-gelben Koalition am Dienstag nach monatelangem Gerangel. Mit dem weiteren Aufschub der Förderkürzung - Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte zunächst 15 Prozent zum 1. April vorgeschlagen - sollen Installationen von Neuanlagen möglichst noch zu alten Konditionen möglich werden. Der Bonus für Eigenstrom sollte zunächst auf zehn Cent steigen.
Die Einspeisevergütung für Neuanlagen war um neun Prozent zum Jahresanfang gekürzt worden. Daraus ergibt sich für neue Solardächer eine Senkung der - vom Verbraucher über den Strompreis - gezahlten Vergütung an die Betreiber um 25 Prozent. Der Gesetzentwurf soll am 3. März im Kabinett beschlossen werden und von Union und FDP parallel zur Abkürzung der Beratungen im Bundestag eingebracht werden.
Ziel sei es, eine zu hohe Förderung abzuschmelzen, ohne den Ausbau von Ökostrom zu behindern, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (CDU), am Dienstag. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, erklärte: "Es muss Schluss damit sein, dass Anleger auf Kosten der Stromverbraucher Traumrenditen erzielen." Gleichwohl werde das Ausbauziel von Solarstrom auf jährlich 3.000 Megawatt angehoben.
Verbraucherschützer rechnen mit höheren Preisen
Die Verbraucherlobby sieht indessen in den Änderungen für die privaten Haushalte nur einen kleinen Strompreisdämpfer, rechnet aber mit einem anhaltenden Boom bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen. Damit kämen auf die Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von durchschnittlich 3.500 Kilowattstunden im Jahr 2011 etwa 65 Euro höhere Stromkosten zu, sagte Energieexperte Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) der Deutschen Presse- Agentur dpa. Die Gesamtlast inklusive der Förderung von Windanlagen und anderem Ökostrom liege dann bei 150 Euro im Jahr. "Jetzt bekommt der Verbraucher mehr für sein Geld. Aber dafür wird es teurer."
Neben jetzt beschlossenen Sondermaßnahmen zum 1. Juli soll es nach FDP-Angaben auch künftig jährlich reguläre weitere Kürzungen für solare Neuanlagen um 9 Prozent geben. Beim Unterschreiten einer deutschlandweit neu installierten Jahresmenge von 2.500 Megawatt im Jahr sei ein Bonus von 2,5 Prozentpunkten vorgesehen, sagte Kauch. Bei Überschreiten von 3.500 Megawatt werde die Kürzung dagegen in Stufen verschärft: um 2 Prozentpunkte in 2011 und um je 3 Punkte in den Folgejahren. Die verbesserte Förderung für selbstverbrauchten Strom vom Solardach soll der Vereinbarung zufolge nur für Anlagen bis zu 800 Kilowatt gelten.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Dachanlagen:
- Dachstrom-Eigenverbrauch: Der Bonus wird von 3,5 auf 8 Cent je Kilowattstunde angehoben. Dies wird laut FDP bis Ende 2011 befristet. Mit der großen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 solle es eine Anschlussregelung geben.
- Stromeinspeisung ins Netz: Die Kürzung der Einspeisevergütung (Förderung) von Anfang 2010 um neun Prozent wird im Juli um 16 Punkte auf 25 Prozent erweitert.
- Für die Folgejahre soll es bei regulären Kürzungen um neun Prozent bleiben. Dabei wird von einem Zuwachs der Solarstrommenge um jährlich 3.000 Megawatt ausgegangen. Werden 2500 Megawatt unterschritten, wird die jährliche Kürzung von neun Prozent in 500 Megawatt-Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte abgeschwächt. Werden 3.500 Megawatt überschritten, wird die Kürzung in 1000-Megawatt-Schritten verschärft: um 2 Prozentpunkte 2011 und um 3 Punkte in den Folgejahren.
Freiflächen-Anlagen:
- Auf Ackerflächen wird die Förderung neuer Solaranlagen ab Juli 2010 ausgeschlossen, es sei denn die Baugenehmigung wurde noch vor 2010 beantragt und die Anlage geht noch vor 2011 ans Netz. Stattdessen werden Flächen neu in die Förderung aufgenommen, die am 1. Januar 2010 als Gewerbegebiet ausgewiesen waren.
- Bei Solaranlagen auf ehemaligem Militärgelände oder Müllhalden (Konversionsflächen) fällt die Förderung Mitte 2010 um 11 Prozent niedriger aus.