Beck wird zusammen mit SPD-Bundestagsfraktionschef Frank-Walter Steinmeier für die Verhandlungen für die Sozialdemokraten führen.
Zahl der Optionskommunen strittig
Die Jobcenter als Hartz-IV-Verwaltung werden von Arbeitsagentur und jeweiliger Kommune gemeinsam betrieben. Das Bundesverfassungsgericht hatte das für verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist nun eine Neuregelung nötig. Nach internem Streit hatte sich die Union am Sonntag darauf geeinigt, ebenso wie die SPD eine Grundgesetz-Änderung anzustreben, damit die Langzeitarbeitslosen auch künftig "aus einer Hand" betreut werden können. Dabei will die Union auch die Zahl der sogenannten Optionskommunen aufstocken, die die Langzeitarbeitslosen allein betreuen - was die SPD aber skeptisch sieht.
Beck sagte, erst wenn die Zahl der Optionskommunen oder andere Details der Reform feststünden, könne der Text für die Grundgesetz-Änderung entwickelt werden. "Das muss Hand in Hand gehen, sonst wird der Streit nur vertagt", sagte er.
Grundgesetz-Änderung bedeute dauerhafte Berufsperspektive
Die Bundesagentur will sich parallel dazu aber auch auf ein Scheitern der angestrebten Grundgesetz-Änderung einstellen und eine eigenverantwortliche Erfüllung ihres Teils der Arbeitslosenbetreuung vorbereiten. Dies sagte Vorstandsmitglied Heinrich Alt der "Süddeutschen Zeitung" und der "Financial Times Deutschland" (beide Dienstag).
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, wies in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) darauf hin, dass eine Grundgesetz-Änderung auch eine dauerhafte Berufsperspektive für die 70.000 Mitarbeiter der Jobcenter bedeute.