Das sei umso bedenklicher, weil Deutschland zwar ein demokratisches Land und ein Verbündeter der USA sei, dessen Politik in diesem Falle aber "allem widerspricht, woran wir als Amerikaner glauben", sagte Richter Lawrence Burman laut eines Berichts der Heimunterrichts-Organisation "Home School Legal Defense Association" (HSLDA). Die Aufnahme der Familie Romeike als politische Flüchtlinge begründete Richter Burman damit, sie seien "Teil einer Gruppe, die die deutsche Regierung unterdrücken will" und müssten daher mit Verfolgung rechnen. Das Urteil erkennt den Deutschen damit den gleichen Status zu wie Religionsflüchtlingen aus dem Iran oder politisch Verfolgten aus Nordkorea.
Die Familie Romeike stammt aus Bissingen in der Nähe von Stuttgart und versteht sich Medienberichten zufolge als evangelikal. Uwe Romeike, selbst Musiklehrer, hatte die drei ältesten seiner fünf Kinder im September 2006 aus der Grundschule genommen und damit gegen die deutsche Schulpflicht verstoßen. In früheren Berichten hatte Romeike gesagt, er wolle seinen Kindern das "unchristliche Treiben" an deutschen Schulen nicht mehr zumuten. Seit zwei Jahren lebt die Familie in den USA.
Nachdem Romeike seine Kinder von der Schule genommen hatte, waren sie im Herbst 2006 laut Medienberichten von der Polizei in die Schule gebracht worden. In Deutschland gilt die Schulpflicht, anders als beispielsweise in den USA und in Österreich, wo nur eine Unterrichtspflicht besteht. Die Möglichkeit, seine Kinder zu Hause zu unterrichten, ist in der deutschen Rechtsprechung nicht vorgesehen. Die Schulpflicht ist in den Ländergesetzen geregelt.
Schulpflicht als geltendes Recht umfasst alle
Das gilt auch im Fall der Familie Romeike. "Die Schulpflicht ist geltendes Recht, und sie gilt für alle", bestätigte Thomas Hilsenbecker, Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums, gegenüber evangelisch.de. Mit der Familie Romeike habe es damals Gespräche gegeben, auch Alternativen wie beispielsweise Privatschulen seien der Familie aufgezeigt worden. Das Schulgesetz Baden-Württembergs sieht keine Ausnahmen für Heimschüler vor, was das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer Entscheidung vom 17. November 2009 erneut bekräftigte (AZ 12 K 4153/09). In der Begründung machte das Gericht deutlich, dass weder die Ablehnung des Unterrichts aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen noch der Wunsch der Eltern, ihr Kind vor schädlichen Einflüssen zu schützen, ein Grund für die Befreiung von der Schulpflicht sei. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit ähnlich geurteilt.
Die Begründung sehen die Befürworter des so genannten "Homeschoolings", des Heimunterrichts, naturgemäß anders. "Das ist peinlich für Deutschland, denn ein westlicher Staat sollte grundlegende Menschenrechte vertreten, wie das Recht von Eltern, ihre Kinder selbst zu erziehen", kommentierte Mike Donnelly, Anwalt der HSLDA, die Rechtsberatung für Familien anbietet, die Heimunterricht wollen.
Zu denen gehört auch die Familie Romeike, die nach dem Urteil des amerikanischen Richters ihr neues Leben in Morristown, Tennessee, aufbauen will. Vater Uwe sagte HSLDA, er sei sehr glücklich über das Urteil des amerikanischen Richters. Seine Familie schätze die Freiheit in den USA. Und die Entscheidung, dass sie eine politisch verfolgte Familie seien, sei nicht allein eine weltliche: "Viele Menschen, vor allem andere deutsche Heimschüler, haben für uns gebetet. Diese Gebete wurden nun erhört."
Kein Einzelfall bei der Asylsuche
Die Geschichte der strenggläubigen Familie Romeike, die in den USA erfolgreich politisches Asyl beantragt hat, ist kein Einzelfall. Nach der Statistik der Einwanderungsbehörde in Washington gewährten die US-Behörden allein im Jahr 2008 vier Deutschen politisches Asyl, 13 Anträge wurden abgelehnt. Die Zahl der Asylbewerber aus aller Welt in den USA lag 2008 bei insgesamt 47.459, davon wurden 10.743 gewährt. Erfolgreiche Bewerber gab es auch aus anderen EU-Staaten - unter ihnen neun Belgier, zwei Schweden, ein Niederländer und ein Portugiese.
Über die Hintergründe der Verfahren wird in der Regel nichts bekannt. Die US-Behörden sind überdies nicht verpflichtet, deutsche Stellen darüber zu informieren. Als Asylgründe anerkannt werden in den Vereinigten Staaten neben politischen Motiven die Verfolgung wegen Rasse, Religion oder Nationalität. Straftäter erhalten generell kein Asyl, es sei denn, ihre Vergehen sind geringfügig. Über das Asylgesuch entscheidet ein sogenannter Einwanderungsrichter.
Hanno Terbuyken ist Redakteur bei evangelisch.de, zuständig für die Ressorts Gesellschaft und Wissen.