Ein Tipp für alle, die pflegen: Urlaub nicht verfallen lassen!
Eine beliebte Nebenbeschäftigung in den ersten Wochen des Jahres ist es, die Urlaubstage zu zählen und zu verplanen, bevor die Personalabteilung drängelt, weil sich Resturlaub angesammelt hat oder die Kollegen an den Wunschterminen frei haben wollen. Dabei gibt es in Deutschland ungefähr 1,5 Millionen Menschen mit Urlaubsanspruch, die zwar besonders schwer arbeiten, aber ihren Urlaub oft verfallen lassen. Gemeint sind diejenigen, die einen Angehörigen seit mindestens sechs Monaten pflegen.
20.01.2010
Von Katharina Weyandt

Für solche pflegenden Angehörigen hält die Pflegeversicherung einen Zuschuss bereit, mit dem sie sich für längstens vier Wochen im Jahr eine Vertretung organisieren können. Die Summen wurden zum 1. Januar 2010 leicht erhöht. Wie viel es ist und wofür es ausreicht, hängt von der Pflegestufe ab und davon, wer die Vertretung übernimmt.

Einige Beispiele:

  • Frau R. betreut ihren Mann, der Pflegestufe 1 hat, und erhält monatlich 225 Euro Pflegegeld. Ihr Enkel studiert und jobbt nebenbei. Aber an einigen Wochenenden kommt er zu Besuch und betreut den Opa, damit Oma einmal ohne Druck mit ihrer Freundin etwas unternehmen kann. Dafür hat Oma bei ihrer Kasse ein zusätzliches Pflegegeld beantragt. Auch eine Erstattung der Fahrtkosten und den Verdienstausfall des Enkels, den ihm der Arbeitgeber seines Studi-Jobs bescheint, will sie versuchen geltend zu machen.
     
  • Frau Z.'s Vater lebt mit Pflegestufe 3 in der Einliegerwohnung. Ihren Jahresurlaub plant sie minutiös, damit der Vater an keinem Tag zu lange allein ist: Mal kommt die Nichte, mal der Nachbar, mal der Besuchsdienst der Kirchengemeinde. Und für die Pflege morgens und abends bestellt sie den Pflegedienst häufiger. Bis zu 1.510 Euro kann sie dafür aus dem Zuschuss einsetzen.
     
  • Herr F. kümmert sich um seine Tante. Er setzt den gleichen Betrag für Kurzzeitpflege im Heim ein, wenn er verreisen will. Die "Hotelkosten" des Aufenthalts muss seine Tante aus ihren Ersparnissen bezahlen. In dem ersten Heim gefiel es ihr nicht besonders, aber mit dem anderen, was ihr Neffe ausgesucht hatte, war sie sehr zufrieden. Der ebenerdig erreichbare Garten, die Gesprächsrunden, das Essen – es erinnerte sie an ihre früheren Kur-Urlaube.
     
  • Herr W. hat keine Lust wegzufahren, ohne seine Frau, die er pflegt. Bisher macht er alles allein. Aber mit dem Geld aus seinem Urlaubspflegeanspruch probiert er aus, wie seine Frau mit dem Pflegedienst klar kommt. Und als er nach langem wieder mit seinem Wanderverein eine Tour gemacht hat, merkt er, wie gut ihm die Pause tat.

Pflege ist ein echter Zeitfresser

Wie stark Pflegende Entlastung brauchen, wurde in einer kürzlich veröffentlichten Studie "Zeiten der Pflege" anhand von Gesprächen in Berlin und dem Ruhrgebiet minutiös erforscht. Die Autoren der Studie - Jürgen Rinderspacher mit Irmgard Herrmann-Stojanov, Svenja Pfahl und Stefan Reuyß - haben die Untersuchung im Auftrag des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen erstellt. Sie ermittelten zum Beispiel, dass pflegende Ehepartner darunter leiden, dass sie sich vollständig an den Zeitrhythmus des Schwächeren anpassen müssen.

Rinderspacher, der sich als "Zeitforscher" versteht, fand in der Untersuchung des "komplizierten Beziehungsgeflechts" rund um eine pflegebedürftige Person außerdem heraus, wie bedeutsam Nachbarschaften sind. 20 bis 30 Prozent beträgt nach seiner Schätzung der Anteil, den Nachbarn leisten. Sie springen kurzfristig ein, übernehmen Erledigungen oder schauen nach dem Pflegebedürftigen, damit die Angehörigen das Haus verlassen können. Auch sie könnten als Betreuung im Rahmen der "Verhinderungspflege", wie es offiziell umständlich heißt, eingesetzt werden. Rinderspacher hält dies auf jeden Fall für sinnvoll. Er plädiert für mehr gesellschaftliche Anerkennung der Pflege sowie für flexible Entlastung derer, die wie die Töchter oder Schwiegertöchter die Pflege mit ihrer Berufstätigkeit verbinden müssten. Aber das Thema sei noch stark tabubesetzt, sagte er gegenüber evangelisch.de: "Oft will man es gar nicht so genau wissen, wie viel Lebenszeit man da einbringt."

Kaum einer nutzt den "Pflege-Urlaub"

Vielleicht hängt es damit zusammen, dass von den Bezugspersonen der mindestens 1,5 Millionen zu Hause gepflegter Menschen nur ein kleiner Teil den Antrag auf ambulante "Verhinderungspflege" stellt. Oder wissen viele nur nicht davon, oder erscheint es ihnen zu kompliziert? Wenn man die Zahlen aus den Bundesverbänden der AOK und der Ersatzkassen hochrechnet, sind es jährlich höchstens 400.000 Anträge in einem Umfang von durchschnittlich 14 Tagen. Demzufolge sind die aufgewandten Summen im Vergleich winzig: Alle gesetzlichen Pflegekassen zusammen gaben im ersten Halbjahr 2009 157,4 Mio. Euro für die Verhinderungspflege aus, wie Pressereferentin Christine Göpner-Reinecke vom AOK-Bundesverband mitteilte.

Das sind bei geschätzt 1,5 Millionen Pflegebedürftigen also gerade mal 100 Euro pro Person. Im zweiten Halbjahr wird der Statistik des Verbandes der Ersatzkassen zufolge noch einmal eine um ein Viertel höhere Summe ausgeschüttet. Auf das Jahr geschätzt ergeben sich daraus in etwa 225 Euro pro Person. Und wie viel davon wirklich zur Erholung verwandt wird oder aus anderem Grund gebraucht wird, zum Beispiel, weil die Pflegeperson selbst krank ist, wird überhaupt nicht erfasst. Die zweite Möglichkeit, die bezahlte Kurzzeitpflege im Heim, wurde zusätzlich in einem ähnlichen Umfang in Anspruch genommen, aber hier ist der Grund in den allermeisten Fällen nicht wie bei Herrn F. im Beispiel der Urlaub, sondern die Klärungsphase, in der etwa Frau Z. für ihren Vater die Wohnung rollstuhlgerecht umräumte.

Mehr Infos zur Verhinderungspflege gibt es unter anderem bei der AOK, aber auch bei anderen Kassen: Einfach "Verhinderungspflege" in die Suchfelder eingeben, meistens findet man dort Informationen. Also ist nur jedem Betroffenen zu raten, einen Antrag zu stellen und auszuprobieren, wie man sich eine kleine Auszeit verschaffen kann. Denn "Resturlaubstage", die man noch im nächsten Frühjahr nehmen kann, gibt es dabei nicht.


 

Katharina Weyandt arbeitet als freie Journalistin für evangelisch.de.