Altersvermögen: Beamte sind überdurchschnittlich reich
In einer großen Studie haben Forscher die Vermögensverteilung in Deutschland unter Berücksichtung von Renten- und Pensionsansprüchen berechnet. Daraus folgt, dass Beamte überdurschnittlich vermögend sind. Andererseits dämpfen Renten- und Pensionsansprüche die ungleiche Verteilung von Vermögen.

Die Unterschiede bei der Vermögensverteilung werden in Deutschland weiter zunehmen. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die am Montag in Berlin vorgestellt wurde, liegt das sowohl an der steigenden Langzeitarbeitslosigkeit als auch an den unterschiedlichen Möglichkeiten, privat für die Rente vorzusorgen. Die DIW-Forscher warnten vor einer steigenden Altersarmut, vor allem in Ostdeutschland.

Im Jahr 2007 beliefen sich der Untersuchung zufolge die Anwartschaften in der Alterssicherung auf insgesamt 4,6 Billionen Euro. Die Wissenschaftler errechneten für die Anwartschaften einen sogenannten Gegenwartswert und stellten ihn neben das aktuelle Geld- und Sachvermögen der Bürger. Dabei wurde deutlich, dass nach Abzug aller Schulden jeder Erwachsene im Schnitt ein individuelles Vermögen von rund 150.000 Euro besaß. Davon entfielen 88.000 Euro auf das Geld- und Sachvermögen, rund 67.000 Euro auf die Renten- und Pensionsanwartschaften.

Da fast jeder Bürger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, sei die Alterssicherung wesentlich gleichmäßiger in der Bevölkerung verteilt als das sonstige Vermögen, erklärte Studienleiter Markus Grabka vom DIW. Diese Tatsache dämpft die ungleiche Verteilung des Vermögens insgesamt. So verfügen auch Mensche aus der ärmeren Hälfte der Bevölkerung im Schnitt zwischen 40.000 und 50.000 Euro Renten- oder Pensionsanwartschaften.

Allerdings können Geringverdiener die privaten Zusatzversicherungen für die Alterssicherung kaum in Anspruch nehmen. Zudem wird Vermögen aufgezehrt, wenn Menschen zu Hartz-IV-Empfängern werden. Die Wissenschaftler stellten auch fest, dass Vermögenszuwächse in den vergangenen Jahren nur bei Spitzenverdienern festzustellen waren.

Schlechte Situation in Ostdeutschland

Daher sei davon auszugehen, dass die ungleiche Vermögensverteilung noch zunehme, sagte Grabka. Daneben rechnete er mit steigender Altersarmut: Das Niveau der gesetzlichen Renten sinke, und bei Langzeitarbeitslosigkeit würden nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Rente erworben. Vor allem in den mittleren Altersgruppen in Ostdeutschland sei die Entwicklung besorgniserregend.

Schaut man auf Vermögenssituation je nach beruflichter Stellung, sind Beamte sind finanziell überdurchschnittlich gut gestellt. Im Pensionsalter kommen Beamte insgesamt auf ein Vermögen von durchschnittlich 500.000 Euro (inklusive 300.000 Euro Anwartschaften) und haben damit mehr als Selbständige mit einem Betrieb mit bis zu neun Mitarbeitern. Bezieher einer gesetzlichen Rente erreichen nicht einmal die Hälfte dieses Wertes.

Beamte seien doppelt privilegiert, sagte Grabka. Zum einen müssen sie keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge leisten. Außerdem unterlägen sei kaum der Arbeitslosigkeit und hätten dadurch ununterbrochene Erwerbsbiographien. Hinzu kommt, dass das allgemeine Versorungsniveau bei Pensionären deutlich höher ist als bei Beziehern einer gesetzlichen Rente. Zum anderen liegen die Pensionen deutlich höher als die gesetzlichen Renten. Die Beamtenpensionen orientieren sich an der letzten Gehaltsstufe, während in der gesetzlichen Rentenversicherung das Lebensarbeitseinkommen ausschlaggebend ist. "Das ist zumindest diskussionsbedürftig", sagte Grabka. Der zweite Autor der Studie, Joachim Frick, bezeichnete die hohen Pensionen als "Relikt aus einer Zeit, in der die Beamtengehälter deutlich niedriger waren als Gehälter in der Privatwirtschaft". Das sei heute aber nicht mehr der Fall.

Politik legt Gegenwert der Rente fest

Bei dem von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt am DIW wurden erstmals die Anwartschaften für Alterssicherungen in die Berechnung der Vermögensverteilung einbezogen. Dabei gaben die Autoren der Studie zu bedenken, dass Rentenanwartschaften nur eingeschränkt mit Geld- und Sachvermögen zu vergleichen sind, weil sie nicht verkauft, nicht vorzeitig aufgelöst oder vererbt werden können. Außerdem gibt es bei Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen festgelegten und gesicherten Wert. Denn es werden lediglich Rentenpunkte angesammelt. Deren Wert kann von der Politik aber jederzeit neu festgelegt werden.

In die Vermögensberechnung fließen mehrere Komponenten ein: der Eigentum von Wohnungen, Häusern oder sonstigen Immobilien, Geld, Leben- und private Rentenversicherungen, Bausparverträge, Betriebsvermögen, Wertsachen und Hausrat. Abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten wird dann von Netto-Geld- und Sachvermögen gesprochen.

Die Umfrage basiert auf einem sozio-ökonomischen Panel des DIW (SOEP), das mit anonymisierten Daten der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert wurde. Das SOEP ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung von rund 23.000 Erwachsenen.

epd/fra

Weiterführende Informationen gibt es bei der Hans-Böckler-Stiftung und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.