CDU: Beschäftigte gegen Bagatellkündigungen geschützt
CDU, FDP und Arbeitgeber lehnen Änderungen im Arbeitsrecht wegen sogenannter Bagatellkündigungen ab. Arbeitnehmer hätten schon jetzt ausreichend Rechtssicherheit, heißt es aus der CDU. Die SPD will eine Gesetzesinitiative starten, um Kündigungen bei Kleindiebstählen abzumildern.

CDU und FDP lehnen die Gesetzesinitiative der SPD gegen fristlose Kündigungen bei Kleindiebstählen ab. "Missbräuchliche Kündigungen sind schon jetzt verboten, und entgegen dem häufig kolportierten Eindruck können sich Betroffene vor Gericht auch erfolgreich wehren", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, der Tageszeitung "Die Welt" vom Mittwoch. Es gehe hier um "reine Schaufensterpolitik der Sozialdemokraten", die keinem Arbeitnehmer helfe.

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, sagte der Zeitung: "Ich bezweifele, dass damit zusätzliche Rechtssicherheit für Arbeitnehmer gewonnen wird." Dass die SPD Arbeitgeber dazu verpflichten wolle, bei Kleindiebstählen zunächst eine Abmahnung auszusprechen, bringe nichts. Denn auch über Abmahnungen werde rechtlich gestritten. "Der Anlass für die Kündigungen ist meistens gar nicht das sogenannte Bagatelldelikt, sondern das, was sich schon länger in einem Arbeitsverhältnis aufgestaut hat", erklärte Weiß.

Die SPD hatte zuvor angekündigt, aus mehreren Fällen von Bagatellkündigungen Konsequenzen ziehen zu wollen. Sie will solche Entlassungen per Gesetz verbieten lassen. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kündigte dazu in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" für Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf an. "Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen", sagte die SPD-Politikerin. "Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen."

Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz bezeichnete die derzeitige Rechtslage als nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen müsse verbessert werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Andererseits müsse auch in Zukunft ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe.

epd/dpa