SPD will Grundgesetz für Jobcenter ändern
Wie es mit den Jobcentern weitergehen soll, ist auch nach dem jüngsten Spitzentreffen unklar. Die SPD will das Grundgesetz ändern, um die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern aus einer Hand zu gewährleisten. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will bis März einen neuen Entwurf vorschlagen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die jetzige Form der Jobcenter verfassungswidrig ist.

Die Arbeits- und Sozialminister von Bund und Ländern haben am Montag in Berlin keine Grundsatzeinigung im Streit um die Neuordnung der Jobcenter erzielt. Zehn unionsgeführte Bundesländer stimmten für das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Eckpunktepapier, nach dem die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen statt aus einer Hand auf freiwilliger Basis möglichst unter einem Dach fortgesetzt werden soll.

Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Berlin sprachen sich für eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter aus. Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich. Die Jobcenter müssen spätestens Ende kommenden Jahres organisatorisch aufgelöst werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die gegenwärtige Mischverwaltung in den Jobcentern verfassungswidrig.

Von der Leyen kündigte an, bis März nächsten Jahres werde ein Gesetzentwurf erarbeitet. Mit der Zustimmung der zehn Bundesländer sei eine gute Grundlage für das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geschaffen. Das Eckpunktepapier der Ministerin sieht die organisatorische Aufspaltung der Jobcenter unter einem Dach vor. Künftig sollen die Arbeitsagenturen für das Arbeitslosengeld II zuständig sein, die Kommunen für die Sozialleistungen und die Unterkunftskosten. Einer Verfassungsänderung erteilte von der Leyen eine Absage: "Schon in den vergangenen zwei Jahren sind wir hier zu keiner Lösung gekommen."

Die SPD-geführten Länder wollen dagegen das Grundgesetz ändern, damit die Jobcenter nicht mehr verfassungswidrig sind. Die Sprecherin der SPD-geführten Länder, die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer, sagte, man sei sich einig, dass keine sinnvolle Lösung ohne Verfassungsänderung möglich sei. "Hilfe unter einem Dach reicht nicht, es braucht Hilfe aus einer Hand." Für eine Grundgesetzänderung habe sie auch bereits Zustimmung von den Arbeitsministern von Nordrhein-Westfalen und Hessen, Karl-Josef Laumann und Jürgen Banzer (beide CDU) erhalten.

Die Unionsfraktion hatte allerdings bereits im März ein vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und den Ländern ausgehandeltes Reformkonzept abgelehnt. Darin war eine Grundgesetzänderung vorgesehen, um die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger in der jetzigen Form weiterführen zu können.

Der Deutsche Städtetag appellierte an Bund und Länder, die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern zu erhalten. Würden die Aufgaben bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen getrennt, befürchteten die Städte große praktische und rechtliche Probleme, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Das Erwerbslosen Forum Deutschland forderte dagegen die alleinige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung gehe zulasten der Betroffenen.

Der Aufbau der Jobcenter, unter deren Dach Sozial- und Arbeitslosenhilfe administrativ zusammengelegt wurden, gehörte zum Kern der Hartz-Reformen. Seit 2005 erhalten Langzeitarbeitslose in den Jobcentern das neu geschaffene Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aus einer Hand ausbezahlt. Insgesamt werden rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre Familien dort betreut.

epd