Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft hat sich gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren für internetfähige Computer und Mobiltelefone ausgesprochen. Für Unternehmen führe die zurzeit diskutierte Anhebung zu einer Verdreifachung der Gebühren, erklärte der Verband in Berlin. Hintergrund sind Überlegungen der Ministerpräsidenten zu einer Reform der Gebührenerhebung. Aktuell beträgt die sogenannte PC-Gebühr 5,76 Euro pro Monat. Sie könnte mit der Beginn der neuen Gebührenperiode im Jahr 2013 auf die normale Gebühr von derzeit 17,98 Euro steigen.
Die Gebühr für einen PC muss von Privatpersonen nur dann gezahlt werden, wenn sie nicht schon ein anderes Empfangsgerät bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet haben. Unternehmen zahlen einmal den reduzierten Betrag, wenn sie auf einem Grundstück nur "neuartige Rundfunkgeräte" wie Computer vorhalten. Allerdings müssen sie für jedes herkömmliche Radio- oder Fernsehgerät einzeln Gebühren zahlen. Zum Ende des Jahres 2008 waren bei der GEZ lediglich 187.000 neuartige Geräte angemeldet. Daneben waren 39,4 Millionen gebührenpflichtige Radiogeräte und 33,5 Millionen Fernsehgeräte registriert.
Klagen anhängig
Die Ausweitung der Gebühren decke sich nicht mit der Lebenswirklichkeit in den Betrieben, erklärte der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft. Computer und Mobiltelefone seien unverzichtbare Arbeitsmittel und dienten nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter durch Fernsehen und Rundfunk. Gegen die PC-Gebühr sind auch mehrere Klagen von Selbstständigen anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht wird demnächst eine Grundsatzentscheidung fällen.
Die Ministerpräsidenten hatten im November vereinbart, bis zum kommenden Juni eine Entscheidung über die Zukunft der Rundfunkgebühren zu fällen. Noch ist aber nicht klar, ob es künftig eine modifizierte, von der Zahl der genutzten Geräte abhängige Gebühr oder eine sogenannte Haushalts- und Betriebsstättenabgabe geben wird. "Wir sind da mitten in der Arbeit", erklärte damals der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), der die Rundfunkkommission der Länder leitet.
Haushalts- statt Geräteabgabe
Bei einer modifizierten Gerätegebühr könnte die PC-Gebühr steigen, weil immer mehr Fernsehangebote als Stream oder Download im Internet zu erhalten sind. Ursprünglich sollte bereits zu Beginn des Jahres 2007 für internetfähige Computer die volle Gebühr gelten. Da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Fernsehinhalte, aber fast alle öffentlich-rechtlichen Radioprogramme im Internet zu empfangen waren, wurde zunächst nur die reduzierte Grundgebühr erhoben. Diese müssen auch Teilnehmer zahlen, die kein Fernsehgerät, wohl aber ein Radio besitzen.
Bei einer Abgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte, die einige Ministerpräsidenten favorisieren, würde die Gebühr unabhängig davon erhoben, auf welchen und wie vielen Endgeräten die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen werden. Unklar ist dabei allerdings, ob es rechtlich möglich ist, auch Haushalte zu einer Abgabe zu verpflichten, die gar keine Rundfunkgeräte vorhalten.
epd