Rätselraten über Zukunft der Jobcenter
Bis zum Jahresbeginn 2011 müssen die Jobcenter, in denen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften (Argen) die Langzeitarbeitslosen gemeinsam betreuen, neu geordnet sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht verfügt. Schwarz-gelb will die Aufgaben wieder getrennt erledigen lassen. Obwohl noch unklar ist, wie das im Detail aussehen soll, regt sich Widerstand auf breiter Front. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung die Eckpunkte ihrer Reform vorlegen.
21.11.2009
Von Dirk Baas

Matthias Schulze-Böing stochert im Nebel. Notgedrungen, wie der Geschäftsführer der Offenbacher Arbeitsgemeinschaft "MainArbeit GmbH" einräumt. Selbst Fachleute rätseln, wie der Umbau der Jobcenter vonstattengehen soll. "Es gibt Fragen über Fragen." Betroffen seien bis zu sieben Millionen Menschen im Sozialgesetzbuch II, die auf Hilfe angewiesen seien. "Da kann einem schon flau im Magen werden", so der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Argen.

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Er nennt die schwarz-gelben Pläne eine "dreifache Rolle rückwärts". Das Aus der Arbeitsgemeinschaften bedeute nicht nur einen Rückschritt hinter die Hartz-IV-Reform, sondern sogar noch hinter die Standards der früheren Sozialhilfe. Schulze-Böing: "Die Dienstleistungsqualität wird absinken."

Seit der Hartz-IV-Reform 2005 teilen sich Sozialämter und Arbeitsagenturen die Aufgaben der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose. Hartz-IV-Bezieher erhalten Arbeitslosengeld II. Außerdem werden ihnen die Mietkosten erstattet, und sie erhalten Unterstützung für die Heizkosten.

Mischverwaltung verstößt gegen Verfassung

Im Dezember 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Mischverwaltung gegen die Verfassung verstößt. Deshalb will der Bund die Aufgaben so entflechten, dass die Arbeitsagenturen künftig allein für das Arbeitslosengeld II zuständig sind. Die Kommunen hätten die Unterkunftskosten und weitere sozialer Hilfen zu regeln. Die Leistungen kämen nicht mehr aus einer Hand.

Eine getrennte Trägerschaft bedeute einen "Verlust an Kundenfreundlichkeit, an eingliederungsorientierter Beratung und an innovativer Arbeitsmarktpolitik", warnt der Hamburger Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU). Ein solches Konstrukt sei nicht geeignet, in Großstädten mit spezifischen Problemen am Arbeitsmarkt Hilfeempfänger ins Erwerbsleben einzugliedern.

Auch der Deutsche Caritasverband lehnt getrennte Zuständigkeiten ab. Es wäre "verheerend, wenn es für sieben Millionen Hartz-IV-Bezieher parallele, sich widersprechende Bescheide mit unterschiedlichen Rechtswegen gäbe", sagte Generalsekretär Georg Cremer dem epd. Die Kommunen müssten auch weiterhin "eine aktive Rolle bei der Hilfe für Langzeitarbeitslose spielen".

"Unmut bis hin zu blankem Entsetzen"

Peter Janowski, Bundesvorsitzender des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA): "Wir haben keine belastbare Aussage der Politik darüber, wie es weitergeht." Er lehnt die Aufgabentrennung rundweg ab und verweist auf die positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit im hessischen Lahn-Dill-Kreis. Zwar hätten beide Partner in der Arge anfangs große Schwierigkeiten gehabt, sich aufeinander einzustellen. Heute sei "die Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aber besser als jemals zuvor".

Der Deutsche Sozialgerichtstag reagierte auf die Reformpläne "mit großem Unmut bis hin zu blankem Entsetzen", so Präsidentin Monika Paulat. Künftig werde jeder Hartz-IV-Empfänger für den selben Zeitraum zwei Leistungsbescheide erhalten. Das führe im Streitfall zu zwei verschiedenen Klagen. Deshalb drohe eine Verdoppelung der Verfahren vor den schon heute permanent überlasteten Sozialgerichten, so Paulat.

Ungeachtet all der Kritik hält das Bundesarbeitsministerium an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform fest. Eckpunkte würden "noch im Laufe dieses Jahres" veröffentlicht, sagte eine Sprecherin dem epd: "Das Ministerium arbeitet mit Hochdruck an der Änderung des Sozialgesetzbuches II."

epd