Impfung für viele erst ab Ende November
Nach den aktuellen Impfplänen können sich viele Menschen erst ab etwa Ende November gegen die Schweinegrippe impfen lassen. In den kommenden Wochen sollen sich zunächst wie geplant Menschen mit chronischen Erkrankungen und Schwangere sowie Mitarbeiter des Gesundheitswesens, der Polizei und der Feuerwehr impfen lassen können.

Die Gruppe derjenigen, die zuerst geimpft werden soll, entspricht nach Angaben des Gesundheitsministeriums rund 30 Prozent der Bevölkerung. Deren Versorgung werde wahrscheinlich Ende November oder Anfang Dezember abgeschlossen sein. Dann könne sich der Rest der Bevölkerung impfen lassen. Diese Impfungen sollen bis ungefähr Ende Januar dauern und sind kostenlos, die Praxisgebühr entfällt.

Pensionierte Ärzte müssen ran

Im Durchschnitt sollen in der nächsten Zeit wöchentlich rund 1,5 bis 2 Millionen Impfdosen in den Ländern verteilt werden, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder. Hintergrund ist, dass der Hersteller GlaxoSmithKline nicht alle erforderlichen Dosen des Impfstoffes Pandemrix auf einmal produziert, sondern nach und nach zur Verfügung stellt.

In Niedersachsen beginnt die Impfung erst am 30. Oktober, im Saarland am 28. Oktober. Die Impfung gibt es je nach Bundesland in Gesundheitsämtern, von Betriebsärzten und/oder ausgewählten Arztpraxen.

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Mecklenburg-Vorpommern hat 105 pensionierte Ärzte aktiviert und für die Schweinegrippe-Impfung geschult. In Berlin stritten die Ärzte um das Honorar: Die Kassenärztliche Vereinigung hatte wie für Impfungen üblich 7,10 Euro verlangt. Der Senat wollte weniger zahlen und bietet einzelnen Ärzten jetzt 5,50 Euro für die erste und 4,50 Euro für die zweite Impfung an. Für die Patienten ist die Impfung natürlich auch dort kostenlos.

Impfplan lässt Ausnahmen zu

Da alle Menschen von 10 bis 60 Jahren entgegen früherer Annahmen nur einmal geimpft werden müssen, reicht der zunächst bestellte Impfstoff voraussichtlich für mehr Menschen als nur die Riskikogruppen und Mitarbeiter von Gesundheitswesen, Polizei und Feuerwehr.

Wer sich wann genau impfen lassen kann, wird in den Bundesländern geregelt. Von diesem Impfplan kann es nach Angaben von Experten aber auch Ausnahmen geben. Hat ein Arzt beispielsweise an einem bestimmten Tag nur acht impfwillige Patienten, die zu einer gefährdeten Gruppe gehören, könnte er zwei weitere "normale" Patienten schon vor dem eigentlich geplanten Zeitraum impfen. Das liegt daran, dass eine Flasche des Impfstoffs für zehn Dosen reicht - aber nach dem ersten Gebrauch nur rund 24 Stunden haltbar ist. Bevor also Impfmengen ungenutzt entsorgt werden, könnten Mediziner diese auch für Patienten verwenden, die nach dem Impfplan erst später dran wären.

Unklare Haftung

Etwas vage blieb Schröder hingegen bei der Frage der Haftung. Medienberichten zufolge müsste der Hersteller GlaxoSmithKline nicht dafür haften, falls es durch die Impfungen zu Nebenwirkungen oder gar stärkeren Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen sollte. Demnach müssten der Staat oder der behandelnde Arzt für mögliche Schäden haften. Schröder sagte dazu jedoch: "Es gibt keine Staatshaftung in dem Sinne."

Für echte Impfschäden besteht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Haftung des Herstellers nach dem Arzneimittelgesetz grundsätzlich unverändert weiter. Sie werde von der öffentlichen Hand nur deshalb teilweise übernommen, um den besonderen Anforderungen der Impfstoffproduktion im Pandemiefall Rechnung zu tragen. "Für Qualitätsmängel haften die Hersteller in jedem Fall", hieß es.

Für Schwangere gibt es keine eindeutigen Angaben. Der Impfstoff Pandemrix, der mit einem Wirkstoffverstärker verabreicht wird, ist für Schwangere umstritten. Denn da er wie andere Medikamente nicht an Schwangeren getestet werden durfte, liegen keine Angaben zu möglichen Risiken vor. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte jedoch empfohlen, dass sich Schwangere ab dem vierten Monat impfen lassen. Der Chef des Paul-Ehrlich-Instituts, Johannes Löwer riet Schwangeren, sich mit ihrem Arzt zu beraten und eine individuelle Entscheidung zu treffen. Allerdings sei es sinnvoll, dass Schwangere mit einem hohen Infektionsrisiko - wie beispielsweise Lehrerinnen - sowie mit chronischen Erkrankungen wie des Herz- Kreislauf-Systems oder Diabetes bevorzugt geimpft würden.

Zwei Todesopfer in Deutschland

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Deutschland bislang rund 25.000 Menschen an Schweinegrippe erkrankt, zwei davon starben. Nach einer ersten leichten Welle mit bis zu 3.500 neu registrierten Erkrankten pro Woche im Juli und August, sei die Zahl der Fälle gesunken, sagte RKI-Präsident Jörg Hacker. Mittlerweile sei jedoch wieder ein leichter Anstieg zu beobachten. Allein in der vergangenen Woche seien knapp 1.600 neue Fälle registriert worden. "Das ist ein Indikator dafür, dass wir es mit einer leicht steigenden, möglicherweise beschleunigten Entwicklung zu tun haben." Weltweit starben bisher rund 5.000 Menschen.

Informationen gibt es im Internet unter www.neuegrippe.bund.de sowie beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums (montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr) unter der Nummer 030-34 64 65 100.

dpa