Eine 39 Jahre alte Französin darf sich nicht mit dem Samen ihres toten Mannes befruchten lassen. Ein Gericht in Rennes lehnte einen entsprechenden Antrag am Donnerstag mit dem Verweis auf das geltende Gesetz ab. Demnach ist in Frankreich eine künstliche Befruchtung nach dem Tod des Partners verboten. Fabienne Justel zeigte sich enttäuscht und will in Berufung gehen.
"Kind war unser gemeinsames Lebensprojekt"
Justel kämpft dafür, dass sie sich mit dem tiefgefrorenen Samen ihres vor drei Jahren an Krebs gestorbenen Mannes befruchten lassen darf. "Ein Kind war unser gemeinsames Lebensprojekt", sagt sie. Das Kind würde nicht vaterlos aufwachsen, denn der Vater habe es sich gewünscht und sie würde ihm immer von ihm erzählen, fügte sie hinzu. Justel hatte selber als Kleinkind ihren Vater verloren.
Ihr Mann hatte in der Samenbank CECOS in Rennes mehrfach Sperma einfrieren lassen, als er bereits erkrankt war. Er hatte Sorge, dass die Chemotherapie ihn unfruchtbar machen könnte. Das Paar wollte eine Besserung seiner Krankheit abwarten, um eine künstliche Befruchtung zu versuchen. Doch der Mann starb nur drei Monate nach der Hochzeit.
Seine Witwe, die bereits drei Kinder aus einer früheren Beziehung hat, versuchte vergeblich, die Samenbank zur Herausgabe des tiefgefrorenen Spermas zu bewegen. Dies sei nur mit Einwilligung des Spenders möglich, hieß es.
In USA mehrere Tausend posthume Befruchtungen
In anderen Ländern sind posthume Befruchtungen erlaubt. In den USA gibt es schätzungsweise mehrere tausend Fälle, bei denen Frauen sich mit dem Samen ihres gestorbenen Partners haben befruchten lassen, unter ihnen auch Witwen von Soldaten, die im Irak ums Leben kamen. Im kommenden Jahr will das französische Parlament das Gesetz zur Bio- Ethik neu formulieren. Dann wird vermutlich auch die Frage posthumer Befruchtungen debattiert werden.