Kinderfotos: Beckenbauer verliert vor Gericht
Prominente können nicht vorbeugend die Veröffentlichung jeglicher Pressefotos ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit verbieten lassen. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall der Beckenbauer-Kinder entschieden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein solches Totalverbot von Bildern der beiden minderjährigen Kinder von Franz Beckenbauer abgelehnt. "Zwar müssen Kinder und Jugendliche gegen die Presseberichterstattung stärker geschützt werden als Erwachsene", heißt es in dem Urteil vom Dienstag. Allerdings müsse in jedem Einzelfall zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit abgewogen werden.

Die Fotos des inzwischen neunjährigen Joel Maximilian und der fünf Jahre alten Francesca Antonie waren 2007 in den zum Burda-Verlag gehörenden Zeitschriften "Neue Woche", "Viel Spaß" und "Freizeit aktuell" erschienen. Die beiden Kinder stammen aus Beckenbauers Beziehung mit Heidi Burmester, mit der er seit 2006 in dritter Ehe verheiratet ist. Die Eltern wollten im Namen der Kinder ein Verbot durchsetzen. Vor dem Land- und vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatten sie damit zunächst Erfolg.

Der BGH dagegen wies die Klage ab. Ein generelles Verbot scheide selbst bei wiederholten Verletzungen der Privatsphäre durch Pressefotos aus. Die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz der Privatsphäre könne nicht im Voraus vorgenommen werden: Weder seien die Bilder bekannt noch der Kontext, in dem sie dereinst veröffentlicht würden. Das Gericht verwies auf sein Urteil von 2007, in dem es ein vorbeugendes Verbot von Urlaubsfotos der Ex-Schwimmerin Franziska van Almsick ebenfalls abgelehnt hatte. (Az: VI ZR 314/08 u. 315/08 vom 6. Oktober 1009)

Ereignisse sind nicht vorherzusehen

Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Gregor Galke können auch bei Kindern Ereignisse eintreten, die von großem öffentlichen Interesse sind. In der Verhandlung hatte Galke gefragt, wie denn mit den Fotos umzugehen wäre, wenn Joel Maximilian als Sohn des einstigen Fußballstars im Alter von 17 Jahren selbst ein erfolgreicher Fußballer wäre.

"Die Betroffenen sind damit nicht schutzlos gestellt", beschwichtigte Galke bei der Urteilsverkündung. Im konkreten Fall könne nach wie vor auf Unterlassung oder sogar auf Geldentschädigung geklagt werden. Cornelie von Gierke, Anwältin der Beckenbauer-Kinder, hatte auf ein Komplettverbot gedrungen, um weiterem Missbrauch vorzubeugen.

Hintergrund der Klage ist ein Urteil von 1999, mit dem das Bundesverfassungsgericht den Schutz von Kindern gegen Paparazzi-Fotos gestärkt hatte. Damals ging es um die Kinder der Monegassen- Prinzessin Caroline. Kinder müssten stärker vor einer Medienöffentlichkeit abgeschirmt werden, weil sie sich erst noch zu "eigenverantwortlichen Persönlichkeiten" entwickeln müssten, hieß es damals.

dpa