Nach Schätzungen der AOK wird sich das Einnahmedefizit im kommenden Jahr weiter auf sieben Milliarden Euro erhöhen. Laut "Handelsblatt" (Montagsausgabe) gehen die Kassen inzwischen sogar von einem Neun-Milliarden-Euro-Defizit aus.
Aus dem zweiten Konjunkturpaket haben die Krankenkassen zudem einen Steuerzuschuss von sieben Milliarden Euro erhalten, damit der Einheitsbeitrag zum Juli dieses Jahres von 15,5 auf 14,9 Prozent fallen konnte. Damit steigt der Steueranteil in dem insgesamt rund 167 Milliarden Euro schweren Fonds schneller als geplant. Soll der Einheitsbeitrag nicht wieder angehoben werden, muss der Staat die Zuschüsse aus Steuern weiter erhöhen, wie es Union und SPD bei der Einführung des Fonds vereinbart hatten.
Krankenkassen bald wieder unterschiedlich teuer?
Wahrscheinlich ist, dass FDP und Union den Krankenkassen mehr Spielraum für Zusatzbeiträge geben und damit die gesetzlich Versicherten stärker zur Kasse bitten werden. Auf Druck der SPD wurde der zusätzliche Beitrag, den eine Kasse erheben muss, wenn sie mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt, auf acht Euro pro Monat oder ein Prozent des Einkommens des Versicherten begrenzt. Unionspolitiker haben sich dafür ausgesprochen, der FDP entgegenzukommen und die Deckelung aufzuheben. Krankenkassen wären dann wieder unterschiedlich teuer. Steigende Gesundheitskosten würden allein von den Arbeitnehmern getragen, der Arbeitgeberanteil bliebe konstant.
Neben den Arbeitgebern dürfen auch die privaten Krankenversicherer von Schwarz-Gelb Unterstützung erwarten. Die schwarz-rote Koalition hatte den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) erschwert. Früher konnten alle Gutverdiener ohne Wartezeit in die PKV wechseln. Heute müssen Wechselwillige drei Jahre warten. Das könnte rückgängig gemacht werden. Wahrscheinlich ist außerdem, dass eine unter Schwarz-Rot beschlossene Regelung fällt, die Selbstständige bei einem Wechsel in ein Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Krankenversicherung zwingt. Heute müssen auch sie drei Jahre warten, selbst wenn sie zuvor jahrelang privat versichert waren und ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro im Jahr liegt.