Ambulante Palliativversorgung: Umsetzung schleppend
Patienten, die im Sterben liegen, haben laut Gesetz Anspruch auf palliativmedizinische Versorgung zu Hause. Die Umsetzung der Vorgaben macht aber noch Probleme.
26.09.2009
Von Petra Thorbrietz

Seit April 2007 ist im Sozialgesetzbuch V (§ 37 b) das Recht auf eine "Spezialisierte Allgemeine Ambulante Palliativversorgung" festgeschrieben. Versicherte "mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen", soll dadurch ermöglicht werden, zu Hause betreut zu werden und dort möglichst auch sterben zu dürfen.

Die Umsetzung geht jedoch nur schleppend voran, da die von der Bundesregierung festgelegte Finanzierung durch einen Sonderetat (200 Millionen Euro für 2009) "Begehrlichkeiten und massive Interessenkonflikte" der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen geweckt habe, so Christof Müller-Busch, Berliner Schmerzexperte und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Für die Patienten selbst entstehen keine Kosten für diese neue Kassenleistung.

In ganz Deutschland befinden sich ambulante multiprofessionelle Teams in Gründung. Sie müssen besondere Qualifikationen im Bereich Palliativ Care (medizinische und pflegerische Versorgung Sterbender) vorweisen. Die SAPV muss von einem Arzt verschrieben werden und kann unterschiedlich nach besonderen Pflege- und/oder medizinischen Anforderungen gewichtet werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen überwacht die Verordnungspraxis.

Das Palliativnetz Bochum schätzt, dass in Deutschland täglich etwa 230 Menschen sterben, die eine SAPV nötig hätten. Das würde bedeuten, dass im Jahr etwa 83.000 Patienten und ihre Angehörigen von dieser Regelung profitieren könnten.